Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Nr. 16846. 
Bekanntmachung, Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im Reichsdienste 
vorbehaltenen Stellen betreffend. 
R. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 12. März ds. Is. (Gesetz- und Ver— 
ordnungs-Blatt S. 175 ff.) wird die im Centralblatte für das Deutsche Reich vom laufenden 
Jahre S. 350 abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. Juli ds. Is. veröffentlicht. 
München, den 8. August 1898. 
In Vertretung: Auf Befehl: 
Staatsrath von Neumayr. Oberstlieutenant Geckenbauer. 
  
  
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen 
(Anlage D der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Bl. S. 123) wird 
der auf die „Militärverwaltung“ bezügliche, durch Bekanntmachung vom 7. Januar 
ds. Is. (Central-Bl. S. 55, veröffentlichte Abschnitt II abgeändert wie folgt: 
II. Militärverwaltung. 
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 
1: Unter Ziffer 11 ist hinter „Kassensekretäre“ hinzuzufügen: 
„Kassenkontroleur,“. 
2. Hinter Ziffer 20 ist als 20 a einzuschalten: 
„Feldzeugmeisterei: 
Registratoren bei der Central-Abtheilung, den Inspektionen der technischen 
Institute der Infanterie und der Artillerie, sowie bei der Artillerie- 
depot-Inspektion.“ 
3. Ziffer 27. Statt „Druckergehülfsen“ muß es heißen: 
„Drucker und Setzer“ 
In demselben Verzeichniß unter Abschnitt 
IV. Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung 
sind die Stellen der „Packetträger, Stadtpostboten und Postboten“ zu streichen, da diese 
Amtsbezeichnungen in Wegfall gekommen sind.
	        
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