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Hofdienst-Machricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 2. August ds. Is. den k. Regierungs-
Assessor im Staatsministerium des Innern,
Gutsbesitzer Franz Freiherrn von Mauchen-
heim genannt Bechtolsheim, auf sein aller-
unterthänigstes Ansuchen zum Königlichen Käu-
merer zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 25. Juli ds. Is. dem Standes-
herrn Hans Grafen zu Törring-Jettenbach,
Reichsrath der Krone Bayern, Rittmeister
4 la suite der Armee, das Großkreuz des
Verdienstordens der Bayerischen Krone,
unter'm 30. Juli ds. Is. dem k. italienischen
Legationssekretär, Grafen Cäsar Ranuzzi-=
Segni, den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse, und
unter'm 10. August ds. Is. dem k. Oberst-
hofmeister und Generalmajor 4 la suite der
Armee, Grafen zu Castell-Castell, in
Rücksicht auf seine mit der größten Hingebung
und Treue im Hof= und Staatsdienste zurück-
gelegte 50 jährige Dienstzeit das Ehrenkreuz
des Ludwigsordens,
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 26. Juli ds. Is. dem k. Kämmerer
Alfred Freiherrn von Schäzler in Scherneck
für das ihm verliehene Rechtsritterkreuz des
k. preußischen Johanniterordens,
unter'm 15. August ds. Is. dem k. Kämmerer
und kaiserlichen Attache Alfons Grafen von
Mirbach-Geldern, lLieutenant der Reserve
des k. 1. Ulanen-Regiments für das ihm von
Seiner Majestät dem Könige der Belgier
verliehene Ritterkreuz des k. belgischen Leopold-
Ordens, und
unter'm 21. August ds. Is. dem k. Ritt-
meister a. D., Alfons Bruckmann, k. und
k. österreichisch-ungarischen Consul in München,
für den ihm von Seiner Mgjestät dem Kaiser
von Oesterreich verliehenen österreichisch kaiser-
lichen Orden der eisernen Krone III. Klasse
die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen zu ertheilen.