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Erklärung im Wege stehenden Hindernisse angezeigt hat, soll die Einwilligung als ertheilt
angesehen werden.
15.
Die Einrichtung der Verwaltung des Fürstlichen Stammguts, sowie die Wahl und
Bestellung des Verwaltungspersonals steht dem Stammgutsinhaber zu; seine Anordnungen
und Verträge über Besoldungen und Ruhegehalte der Verwaltungsbeamten und über die
Versorgung ihrer Hinterbliebenen sind für die Stammgutsnachfolger bindend; er hat jedoch
darauf zu sehen, daß die Zahl der Angestellten auf das Bedürfniß der Verwaltung be-
schränkt bleibt, und daß die Größe der Gehalte das richtige Verhältniß nicht überschreitet.
In Bezug auf solche Beamte, die blos zur Verwaltung des Privatvermögens angestellt
sind, liegt eine Verpflichtung der Stammgutsnachfolger zur Uebernahme ihrer Gehalte
nicht vor.
§ 16.
Jedem Agnaten sind auf Verlangen die in dem Grundbuche (§ 6) enthaltenen und sonstigen
Verzeichnisse über den Bestand des Fürstlichen Stammguts, die Nachweisungen über die
vorgekommenen Veräußerungen, ingleichen alle sonstigen, das Stammgut und seine einzelnen
Bestandtheile betreffenden Urkunden, insbesondere auch die Akten über die Forsteinrichtungen,
die Hau= und Culturpläne, die Schlagregister 2c. vorzulegen. Er kann die Einsichtnahme
auch durch Bevollmächtigte bewirken. ·
§17.
Sollten weniger als zwei Agnaten vorhanden sein, so ist ein unbetheiligtes, über
30 Jahre altes Mitglied einer deutschen, evangelischen, standesherrlichen Familie als Stamm-
gutspfleger aufzustellen. Derselbe übt alle in diesem Hausgesetze begründeten Rechte eines
Agnaten für die Dauer seiner Pflegschaft aus.
8 18.
An die Stelle der durch Statut vom 16. Juni 1873 begründeten Fürstlich Leiningischen
Schuldentilgungscuratel tritt gemäß dem, einen Bestandtheil dieses Hausgesetzes bildenden,
beiliegenden Statut die Fürstlich Leiningische Stammgutscuratel.
§ 19.
Die eigentliche Stammschuld besteht dermalen in dem bis zum 1. April 1899 zurück-
zuzahlenden Reste des am 1. Februar 1834 bei dem Bankhause Philipp Nikolaus Schmidt
zu Frankfurt a. M. ausgenommenen Anlehens von 1 400 000 fl., dann aus dem bis zum
Ableben des Grafen Emich zu Leiningen — Billigheim stehen bleibenden Reste des an die