I.47.
577
weißes Pulver darstellen, welches sich in zehn Theilen Wasser zu einer in Farbe
und Aussehen dem flüssigen Serum entsprechenden Flüssigkeit lösen muß; endlich
soll es vollkommen keimfrei sein und darf keinerlei antiseptische Zusätze oder
sonstige differente Substanzen enthalten.
Die Mindestmenge je eines zur Prüfung gelangenden Fabrikats (Kontrolnummer)
soll 100 g, die Höchstmenge 1000 g betragen. Zur Prüfung einzusenden sind
von jedem Fabrikat (Kontrolnummer) drei plombirte Fläschchen, von denen eines
LUg, die beiden anderen je 2dg Serum enthalten.
Die Auswägung des Serums in die für den Handel bestimmten Einzeldosen
darf erst erfolgen, nachdem dasselbe von der Prüfungsstelle zugelassen worden ist.
Das Serum ist in Einzeldosen von je 250 und von je 1000 Immunisirungs—
einheiten in weißen Glasstöpselfläschhhen von 2 bezw. 6 cem Inhalt abzugeben,
welch' letztere mit Papier zu überbinden und zu plombiren sind. Die Plombe
soll auf der einen Seite einen Adler als Zeichen der Prüfungsstelle, auf der
anderen die Zahl der Immunisirungseinheiten tragen. An den Fläschchen sollen
außerdem in haltbarer Form Bezeichnungen über den Ursprung und den Hersteller,
sowie die Kontrolnummer der Prüfungsstelle angebracht sein. Die Fläschchen
sind in lichtdichter Verpackung aufzubewahren und abzugeben. Jedem Fläschchen
ist eine Gebrauchsanweisung beizugeben, welche genaue Angaben darüber enthält,
wie die Lösung zu erfolgen hat.
II. In Bezug auf die Abgabe des festen Diphtherieserums an das Publikum ist nach
Maßgabe der Kaiserlichen Verordnung vom 27. Jannar 1890, betreffend den Verkehr
mit Arzneimitteln, Reichsgesetzblatt S. 9, und der Allerhöchsten Verordnung vom
22. Juli 1896, betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneien, sowie die Beschaffenheit
und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken, Gesetz= und
Verordnungsblatt S. 517 ff., Folgendes zu beachten:
1. Der Vertrieb des geprüften und plombirten Serums darf nur in den Apotheken
geschehen. Das Mittel darf von den Apothekern an Nichtärzte nur auf schrift-
liche, mit Datum und Unterschrift versehene Anweisung (Rezept) eines Arztes
und, soweit auf dem Rezept nicht anders vorgeschrieben ist, nur in Lösung
verabfolgt werden. Die Lösung soll mittelst destillirten sterilisirten Wassers
von 1 cem auf je 250 Immunisirungseinheiten in dem Originalfläschchen
jedesmal frisch bereitet werden; sie soll bis auf kleine Eiweißflöckchen von klarem
Aussehen sein und in den Originalfläschchen abgegeben werden.
Der Preis des festen Diphtherie-Heilserums wird bis auf Weiteres auf höchstens
2 Mark für eine Dosis von 250 und auf höchstens 8 Mark für eine solche von