Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Nr. 21104 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, dann des Invaliditäts- und Alters- 
versicherungsgesetzes betreffend. 
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Vollzuge des § 52 des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in 
land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886, dann 
des § 72 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 wird be- 
kannt gegeben, daß mit Wirkung vom 16. ds. Mts. an unter Enthebung des bisherigen 
stellvertretenden Vorsitzenden als Stellvertreter des Vorsitzenden für die Schiedsgerichte 
a) der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk 
Mittelfranken, 
b) im Geschäftsbereiche der Staatsforstverwaltung für den gleichen Regierungsbezirk, 
c) der Versicherungsanstalt für Mittelfranken 
der k. Regierungsrath Karl Trutzer in Ansbach aufgestellt wurde. 
München, den 19. Oktober 1898. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 21635. 
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter betreffend. 
##Staatsministerium des Innern und f. fKriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze wird darauf aufmerksam 
gemacht, daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die Wieder- 
holung der Meldung der vor dem 1. Januar 1898 in denselben vorgemerkten Militäran= 
wärter durch letztere bis zum 1. Dezember 1898 bei der betreffenden, die Verzeichnisse 
führenden Behörde zu bewerkstelligen ist. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesent- 
lichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der 
bezüglichen Angaben Seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter 
durch Beilage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
München, den 20. Oktober 1898. 
rhr. v. Feilitzsch. Frhr. u. Asch. 
Berichtigung. 
Auf Seite 579 des Gesetz= und Verordnungsblattes Nr. 48 des lauf. Jahrg. hat die Bezeichnung der am 8. ds. Mts. 
neueröffneten Bahnlinie Amberg—Schnaittach: „Amberg—Schnaittenbach' zu lauten. 
 
	        
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