Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
(nichttechnische) Betriebssekretäre, Stations- 
verwalter sowie etatsmäßige Assistenten 
des Büreau-, Bahnhofs-, und Abfer- 
tigungsdienstes, 
Diätare und Aspiranten des Büreau--, 
Bahnhofs= und Abfertigungsdienstes, 
*Brückengeldeinnehmer, 
Materialienverwalter 2. Klasse, 
Fahrkartenausgeber, 
Magazinaufseher, 
*Kanzlisten 1. Klasse, 
Kanzlisten, 
Kanzleidiätare, 
Kanzleiaspiranten, 
Billetdrucker, 
Büreau= und Kassendiener, 
Telegraphisten, 
Telegraphendütare, 
Telegraphenaspiranten, 
Lademeister, 
Lademeisterdiätare, 
Lademeisteraspiranten, 
* Zugführer, 
*Packmeister, 
Schaffner, 
Bremser (ausschließlich der Stellen für 
Wagenwärter), 
Portiers, 
Bahnsteigschaffner, 
* Steuerleute auf Trajektschiffen, sofern die 
nöthigen Kenntnisse nachgewiesen werden, 
Matrosen, 
-Haltestellenaufseher. 
*Weichensteller 1. Klasse, 
Weichensteller, 
Krahnmeister, 
Brückenwärter, 
Bahnwärter, 
Krahnwärter, 
zusammen als eine 
Gruppe zu zwei 
Dritteln. 
zwei Dritteln. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Nachtwächter. 
  
Für die preußischen 
Stellen diejenige Eisen- 
bahndirektion, in deren 
Bezirk die Stelle zu be 
setzen ist. Für die hessi- 
schen Stellen die König- 
lichpreußische und Groß- 
herzoglichhessische Eisen- 
bahndirektion in Mainz 
oder die Königliche Eisen- 
bahndirektion in Frank- 
furt a. M. 
  
  
Die Stellen der Materi- 
alienverwalter 2. Klasse 
werden mit gee rnctenver. 
sorgungsberechtigten Bü- 
rachcdihraren besetzt.
	        
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