Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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eseh und Verorduungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
W 8. 
München, den 1. März 1398. 
  
Juhaelt: 
Bekanutmachung vom 15. Februar 1898, Instruktion für neue Katastermessungen in Bayern betreffend. 
  
  
  
Nr. 2824. 
Bekanntmachung, Iustruktion für neue Katastermessungen in Bayern betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Es ist nothwendig geworden, eine neue Auflage der durch die Bekanntmachung vom 
25. Juni 1885 (Gesetz= und Verornungsblatt S. 335) veröffentlichten Instruktion für 
neue Katastermessungen zu veranstalten. Nachdem bei dieser Gelegenheit das k. Kataster- 
bureau mit Genehmigung des k. Staatsministeriums der Finanzen einzelne Bestimmungen 
dieser Instruktion einer Umarbeitung unterzogen hat, wird dieselbe in nunmehriger Fassung 
gemäß § 20 des Gesetzes vom 97 h, 
bekannt gegeben. 
München, den 15. Februar 1898. 
  
die allgemeine Grundsteuer betreffend, hiemit 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
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