Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

Instruktion 
für 
neue Katastermessungen in Bayern. 
Einleitung. 
Das Hauptnetz der bayerischen Landesvermessung, welches 131 Punkte I. Ordnung 
umfaßt, beruht auf zwei (in Oberbayern und der Rheinpfalz) gemessenen Grundlinien und 
einer dritten (in Mittelfranken) bestimmten Control- Basis. 
In dem an die Hauptpunkte angeschlossenen Sekundärnetz (Punkte II. Ordnung) ent- 
fällt ein Dreieckspunkt auf etwa 4 Quadratkilometer. 
Der Landesvermessung liegt ein Sphäroid mit einer Abplattung von 1:306 und 
einer Rotations-Halbachse von 2 177 685,, Ruthen = 6 355 776 m zu Grunde. Für die 
rein sphärisch geführte Dreiecks= und Coordinaten-Berechnung ist eine das Sphäroid in 
München berührende Kugel von einem Halbmesser gleich der Normale von München 
(K — 2188 786 Ruthen = 6 388 172 m; log. K in Metern = 6,805 3766) angenommen. 
Coordinaten-Nullpunkt ist für das rechts-rheinische Bayern der nördliche Frauenthurm 
in München, für die Rheinpfalz die alte Sternwarte zu Mannheim; der Meridian des 
Nullpunktes (nach den seinerzeitigen Messungen) bildet die Vermessungsachse. Das von 
einem Netzpunkte auf die Vermessungsachse gefällte Perpendikel wird die Ordinate, das von 
dieser auf der Achse abgeschnittene und vom Normalpunkte aus gezählte Stück aber die 
Abseisse des Punktes genannt. Die Winkel, welche die Verbindungslinie (sphärische Bogen) 
zweier Punkte je mit den westlichen Ordinaten-Kreisen dieser Punkte bildet, heißen die 
Direktionswinkel (der Verbindungslinie); sie zählen im rechtsläufigen Sinne, also von West 
über Nord, Ost und Süd bis zu 3600.
	        
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