S. 55
2. Wo nicht besondere örtliche Verhältnisse die centrale Festlegung nach § 18 Ziffer 1
bedingen, hat die Seitwärtsversicherung der Dreieckspunkte zu erfolgen. Dabei gilt als
Regel, daß das eingehauene Dreieck nach Osten steht, soferne hiedurch nicht etwa die Feld-
bestellung, der Verkehr an Wegen 2c. erschwert wird und dem zufolge eine Zerstörung
des Versicherungssteines zu befürchten ist.
Das Centrum des Standortes bei solchen Punkten liegt rechtwinklig zur Seitenfläche
des Steines und zwar immer 0,1 m von der Spitze des eingehauenen Dreiecks entfernt.
3. Der Ort des Dreieckspunktes ist, wenn dieser außerhalb der Neumessungs= oder
Flurbereinigungsfläche fällt, durch Anmessung von nahegelegenen festen Gegenständen aus
genau festzulegen, sobald dies durch einfach wieder herzustellende geometrische Verbindungen
mit Sicherheit geschehen kann. (Vergl. § 18 Ziffer 1 und 3).
4. Die Dreieckspunkte (Bodensignale) sind einschließlich der schon vorhandenen älteren
Punkte der Reihe nach zu nummeriren und zwar in jeder Stenergemeinde mit Nr. 1 an-
fangend, gegebenenfalls im Anschlusse an die letzte Nummer der in der Steuergemeinde etwa
bereits vorhandenen Dreiecks= und Polygonpunkte.
5. Nach vollzogener Versicherung sind sämmtliche Punkte nebst ihren Nummern mit
den in den Zeichnungsvorschriften des k. Katasterbureau vom September 1896 angegebenen
Zeichen in ein hiezu bestimmtes Exemplar des Katasterplanes, welches auch die Grenzen der
Steuergemeinde zu enthalten hat, mit rother Farbe einzutragen.
Methoden der Punktbestimmung.
§ 4.
1. Die Bestimmung der Punkte im Sinne der einfachen Punkteinschaltung erfolgt
durch Einschneiden. Die Berechnung vorläufiger Coordinatenwerthe zum Zwecke der nach-
folgenden Ausgleichung kann auf pothenotischem Wege (bei Rückwärtseinschneiden), durch
Vorwärtseinschneiden oder Seitwärtsabschneiden (Dreiecksberechnung mit zwei gemessenen
Winkeln) geschehen. Die Wahl der Bestimmungsweise — ob Vorwärts-, Rückwärts= oder
zusammengesetztes Einschneiden — ist nach der Sachlage dem Trigonometer überlassen.
2. In günstiger Lage wird das Verhältniß zwischen Arbeitsleistung und Genauigkeit
des Ergebnisses für Rückwärtseinschneiden sich am vortheilhaftesten gestalten. Die theoretische
Genauigkeit eines pothenotisch festzulegenden Punktes erreicht ihr Maximum für die Mitte
des aus den drei gegebenen Punkten gebildeten Dreiecks.
3. Besondere Verhältnisse, wie z. B. Triangulation in engen Thälern oder der Mangel
einer hinreichenden Anzahl gegebener Punkte können das Aufgeben der einfachen Punktein--
schaltung bedingen und die Anwendung der Doppelpunkt-Aufgabe oder die Einschaltung von