W 8. 61
Die am Schlusse jeder alphabetischen Abtheilung anzufügenden Luftsignale (Thürme 2c.)
werden nicht in der treffenden Steuergemeinde nummerirt, sondern erhalten neben ihrer Be-
zeichnung nur die fortlaufende Punktnummer. Die Art der Versicherung wird in der
Spalte „Bemerkungen“ durch 8s — seitlich und c — central (§ 3 Ziffer 1 und 2) be-
zeichnet. In eben dieser Spalte sind auch die etwaigen Anmessungen (§ 3 Ziffer 3) vorzutragen.
Triangulirungskarte (Netzkarte).
0 13.
1. Dem Coordinatenverzeichnisse ist stets eine Triangulirungskarte im Maaßstabe nicht
unter 1:100 000 beizugeben. Dieselbe muß außer den Dreieckspunkten sämmtlicher Ord-
nungen die Blatteintheilung, die bezüglichen Steuergemeindegrenzen (annähernd), einen
Linearmaaßstab, sowie das Verjüngungsverhältniß in Zahlen enthalten. Schnittlinien sind
nur bei den Ketteneinschaltungen einzuzeichnen, sonst aber wegzulassen.
2. Die gegebenen oder Ausgangs-Punkte werden in dieser Karte — soweit sie darin
Platz finden — mit den vorgeschriebenen Zeichen schwarz, die sämmtlichen trigonometrischen
Neupunkte roth eingetragen.
Die Nummern der Bodenpunkte, sowie die Namen der Thürme sind in schwarzer,
bezw. rother, außerdem noch die Berechnungsnummern (eingeklammert) in blauer Tusche
beizuschreiben.
Abschluß der Triangulirungsarbeiten.
8 14.
1. Das sämmtliche Beobachtungs- und Berechnungsmaterial, insbesondere auch die
dem letzteren anzufügenden Coordinaten-Maaßumwandlungen sowie die nach § 3 Ziff. 5
hergestellten Uebersichtsblätter und die Prüfungsrechnungen (§ 10 Ziff. 5) sind nach Abschluß
der Arbeiten mit besonderem Berichte dem k. Katasterbureau vorzulegen.
Der Titel des Rechnungsbandes hat zu enthalten: Die Bezeichnung des Triangulirungs-
gebietes, die Namen des ausführenden, des leitenden und des revidirenden Beamten, sowie
die Zeit der Ausführung. In einem Vorberichte sind die Verhältnisse, welche die Durch-
führung der Feld= und Rechenarbeiten hauptsächlich beeinflußten, kurz darzulegen.
Gleichzeitig sind hier die nicht aufgefundenen und die nicht mehr benützbaren, daher
zu streichenden älteren Punkte unter Angabe der einschlägigen Katasterblätter und älteren
Rechnungsband-Nummern aufzuführen.
Dem Vorberichte ist ein Inhaltsverzeichniß anzufügen.
2. Mit diesem Berichte sind, soferne es nicht schon nach Abschluß der Feldarbeiten — Mulage
geschehen sein sollte, die an Ort und Stelle vorgenommenen und in dem Muster Anlage?
13“