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3. Die Orientirungen auf den Endpunkten sollen für alle wichtigeren und längeren
Züge von Dreieckspunkten abgeleitet werden. Bei diesen Ableitungen sind in der Regel
trigonometrische Neupunkte unter Ausschluß kürzerer Entfernungen zu bevorzugen.
8 21.
1. Für die Aufschreibung der Winkelmessungen dient das Muster Anlage 8, welches
als Beispiel die Winkelaufschreibung für einen Kreuzungs-Polygonpunkt mit 4 Richtungen
enthält.
2. Die Originalzahlen können im Felde mit Blei, die Mittelwerthe der Zeigerablesungen
und alle übrigen Zahlenwerthe müssen mit Tinte gegeben werden.
3. Der Tag der Beobachtung ist auf jeder Seite des Messungsheftes stets vorzutragen.
4. Das Titelblatt des abgeschlossenen Beobachtungsheftes hat Ort und Zeit der Aus-
führung, die Bezeichnung der angewandten Instrumente, sowie den Namen des ausführenden
Technikers zu enthalten.
Messung der Strecken.
8 22.
1. Die Längen der Polygonseiten sind mit 5 m Latten oder in der Ebene auch mit
dem 20 m Stahlband doppelt, aber nicht unmittelbar nach einander und thunlichst in
entgegengesetzter Richtung zu messen und beide Ergebnisse bei den betreffenden Punkten im
Winkelmessungshefte in der Spalte „Bemerkungen“ einzutragen. Die sorgfältigste Ver-
gleichung der gebrauchten Längenmaaße mit dem Normalmeter hat selbstverständlich voraus-
zugehen und ist in 8—14 tägigen Zwischenräumen zu wiederholen. Etwa veranlaßte Zurück-
führungen der Messungsergebnisse auf Normalmaaß sowie auch die etwaige Einführung eines
durch Vergleichungen im Dreiecknetze gewonnenen Längenverbesserungsfaktors wird bei Durch-
führung der Zugberechnung (§ 23 und 24) besonders angeordnet werden.
2. Wenn die beiden Messungsergebnisse nicht bis auf die in Anlage 9AX ersichtlichen
Grenzen übereinstimmen, ist eine dritte und gegebenenfalls vierte Messung vorzunehmen,
innerhalb jener Grenze aber das Mittel der beiden Ergebnisse der Berechnung zu Grunde
zu legen. Wenn die zweite Streckenmessung nicht mit demselben Meßwerkjeuge erfolgte, so
erhöhen sich die Grenzen um 0,0003 s.
Ueberschreitungen der Fehlergrenze, welche durch Nachmessung nicht behoben werden
konnten, sind (auf der ersten Seite des Winkelheftes) mit kurzer Erläuterung der muth-
maßlichen Gründe der Ueberschreitung zu verzeichnen.
Bei ungünstigem Gelände oder Anbauhindernissen kann unter der Voraussetzung entsprechender
Begründung eine Ueberschreitung der Fehlergrenze für einzelne Strecken um ½ ihres Betrages bei
Stadtaufnahmen, und um :⅜ bei Renovationsmessungen ausnahmsweise genehmigt werden.
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