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Coordinaten-Berechnung.
§ 23.
1. Bei der Zusammenstellung nach Zügen dürfen die Summen der Winkel ein-
#“sölliehlih des Direktionswinkel-Anschlusses nur um die aus Anlage 9B ersichtlichen Grenzen
von der richtigen Summe abweichen. Nur bei besonderen Verhältnissen, welche jedoch hin-
reichend begründet werden müssen, können diese Grenzen um ½, bezw. ⅛ ihres Betrages
bei Stadt= bezw. Renovationsmessungen erhöht werden. Etwaige Ueberschreitungen der
Fehlergrenze sind am Aufange des Berechnungsheftes zu verzeichnen. Die Anschlußwinkel
sind hierbei unter Berücksichtigung der sphärischen Coordinaten-Ergänzungen abzuleiten, sobald
die Ordinaten der beiden Zug--Endpunkte = 60 km sind. Der Winkel-Anschlußfehler # ist
in der Regel gleichheitlich auf alle Winkel des Zuges zu vertheilen.
Wenn 2 nicht ohne Rest theilbar ist, so wird letzterer auf die Winkel mit den
kürzesten Streckenlängen vertheilt.
2. Die nummerisch oder logarithmisch erfolgende Berechnung der Coordinaten-Unter-
schiede hat als Rechnungsgrenze den ganzen Centimeter und diesen sicher zu geben. Die
sphärische Absecissencorrektion ist bei Ordinaten-Werthen — 90 km stets zu berücksichtigen,
sobald nicht besondere Umstände noch eine weitere Herabsetzung dieser Grenze bedingen. Diese
Ergänzung ist hierbei in der Regel summarisch für den ganzen Zug zu rechnen und ver-
hältnißgleich den algebraischen Werthen der Abseissenunterschiede zu vertheilen.
§ 24.
1. Zur Berechnung der Coordinaten, wobei die einzelnen Züge in fortlaufender Reihen-
5% olge zu nummeriren sind, dient das Formular 10. Nach Summirung der berechneten
a##oordinaten-Unterschiede sollen die Längen= und die Querabweichung des Zuges (v. und v.)
die in Anlage 9 C aufgeführten Grenzen nicht überschreiten. Die zu berechnenden Coordinaten-
!—ies Unterschiede sind vor Ableitung der Coordinaten der einzelnen Zugpunkte mittels einer
— durchaus unabhängigen Kontrol-Berechnung zu prüfen.
Ausnahmsweise Ueberschreitungen im Zuge sind auf den ersten Seiten der Zug-
berechnung mit kurzer Begründung vorzutragen.
Bei hinreichender Begründung kann eine Fehler-Ueberschreitung um 1/10 ihres Betrages
bei Stadtaufnahmen, und ½ bei Renovationsmessungen plus em eines allgemeinen
0
Es + 100
Zuschlages ausnahmsweise genehmigt werden.
2. Die Vorschriften für die Vertheilung der Coordinaten-Anschlußfehler v# und ". im
Zuge unterliegen besonderer Festsetzung. "