Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Coordinaten-Berechnung. 
§ 23. 
1. Bei der Zusammenstellung nach Zügen dürfen die Summen der Winkel ein- 
#“sölliehlih des Direktionswinkel-Anschlusses nur um die aus Anlage 9B ersichtlichen Grenzen 
von der richtigen Summe abweichen. Nur bei besonderen Verhältnissen, welche jedoch hin- 
reichend begründet werden müssen, können diese Grenzen um ½, bezw. ⅛ ihres Betrages 
bei Stadt= bezw. Renovationsmessungen erhöht werden. Etwaige Ueberschreitungen der 
Fehlergrenze sind am Aufange des Berechnungsheftes zu verzeichnen. Die Anschlußwinkel 
sind hierbei unter Berücksichtigung der sphärischen Coordinaten-Ergänzungen abzuleiten, sobald 
die Ordinaten der beiden Zug--Endpunkte = 60 km sind. Der Winkel-Anschlußfehler # ist 
in der Regel gleichheitlich auf alle Winkel des Zuges zu vertheilen. 
Wenn 2 nicht ohne Rest theilbar ist, so wird letzterer auf die Winkel mit den 
kürzesten Streckenlängen vertheilt. 
2. Die nummerisch oder logarithmisch erfolgende Berechnung der Coordinaten-Unter- 
schiede hat als Rechnungsgrenze den ganzen Centimeter und diesen sicher zu geben. Die 
sphärische Absecissencorrektion ist bei Ordinaten-Werthen — 90 km stets zu berücksichtigen, 
sobald nicht besondere Umstände noch eine weitere Herabsetzung dieser Grenze bedingen. Diese 
Ergänzung ist hierbei in der Regel summarisch für den ganzen Zug zu rechnen und ver- 
hältnißgleich den algebraischen Werthen der Abseissenunterschiede zu vertheilen. 
§ 24. 
1. Zur Berechnung der Coordinaten, wobei die einzelnen Züge in fortlaufender Reihen- 
5% olge zu nummeriren sind, dient das Formular 10. Nach Summirung der berechneten 
a##oordinaten-Unterschiede sollen die Längen= und die Querabweichung des Zuges (v. und v.) 
die in Anlage 9 C aufgeführten Grenzen nicht überschreiten. Die zu berechnenden Coordinaten- 
!—ies Unterschiede sind vor Ableitung der Coordinaten der einzelnen Zugpunkte mittels einer 
— durchaus unabhängigen Kontrol-Berechnung zu prüfen. 
Ausnahmsweise Ueberschreitungen im Zuge sind auf den ersten Seiten der Zug- 
berechnung mit kurzer Begründung vorzutragen. 
Bei hinreichender Begründung kann eine Fehler-Ueberschreitung um 1/10 ihres Betrages 
bei Stadtaufnahmen, und ½ bei Renovationsmessungen plus em eines allgemeinen 
0 
Es + 100 
Zuschlages ausnahmsweise genehmigt werden. 
2. Die Vorschriften für die Vertheilung der Coordinaten-Anschlußfehler v# und ". im 
Zuge unterliegen besonderer Festsetzung. "