Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Stückvermessung vollendet, so ist spätestens mit dem Beginn der Feldrevision für den 
betreffenden Theil die einschlägige k. Messungsbehörde zu veranlassen, künftig alle hieher 
bezüglichen Messungen unter sinngemäßer Anwendung der in vorliegender Instruktion getroffenen 
Bestimmungen so auszuführen, daß dieselben zur Uebernahme zunächst in die Handrisse und 
Pläne und demnächst in das eigentliche Kataster in jeder Hinsicht geeignet erscheinen. Der 
k. Messungsbehörde ist zu diesem Zwecke Seitens der Messungssektion in jeder Hinsicht för- 
derlichst an die Hand zu gehen. 
Kapitel 1V. 
Kartirung. 
Maßstab der Kartirung. Lieferung des zu verwendenden Papiers. 
§ 47. 
1. Die gesammten Ergebnisse der Netzbestimmung und Stückvermessung sind in einem 
vom k. Kataster-Bureau für jede einzelne Unternehmung bekannt gegebenen Maaßstabe bu 
kartiren. 
2. Die Kartirung erfolgt auf den vom k. Kataster-Bureau durch den Sektionsvorstand 
an die betreffenden Techniker abgegebenen Papieren bezw. Kartons, für deren vorausgehende 
genügende Austrocknung und Ablagerung die Oberleitung Sorge tragen wird. 
Ausmaaße der Pläne. 
§ 48. 
1. Die Ausmaaße eines Blattes sind im Rahmen der allgemeinen Landesvermessung 
durch ein Quadrat von 16 Decimal-Zollen = 46,697 cm gegeben, welches in 16 Inter- 
sektionsquadrate von je 4 Dezimal-Zoll = 11,674 cm Seitenlänge getheilt ist. 
2. Für Pläne, deren Nummer östlich oder westlich vom Münchener Meridian eine 
namhafte Größe erreicht, tritt an Stelle des Quadrates ein Rechteck. Die Grundlinie 
bleibt dieselbe wie vorher, aber die in der Richtung des Meridians ziehende Blattseite ist 
um eine Größe d zu vermindern, die 
im 5000theiligen Maaßstabe O,000156 n (n—1), 
„ 2500 „ » 0,000078.n(n——1), 
„ 1000 „ „ 0,000031 . n (n-h, 
Meter beträgt. Hierbei bedeutet n die Blattnummer, so daß beispielsweise für n = 80 
und ein 1000theiliges Blatt 4 0,20 m wird. 
3. Sämmtliche Quadrate einschließlich der Blattränder sind im Falle unmittelbarer 
Herstellung auf's Genaueste aufzutragen und diagonal zu prüfen. Die Herstellung erfolgt 
vorerst mit Bleistift und erst nach Beendigung des Auftrages werden die Blattränder, sowie 
die Intersektionslinien fein mit Tusch — erstere schwarz, letztere blau — ausgezogen.
	        
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