Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 7974. 
Bekanntmachung, das Depositenwesen bei den Gerichten in Fürth betreffend. 
fl. Staatsministerium der Justiz und K. Staatsministerium der Finanzen. 
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. April 1899 an 
die Besorgung des Depositenwesens für das k. Amtsgericht Fürth sowie für das k. Land- 
gericht Fürth einschließlich der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft auf Grund des Artikel 76 
Absatz 3 des Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsverfassungs- 
gesetz und des § 29 der k. Verordnung vom 8. September 1879, das Depositenwesen bei 
den Gerichten in den rechtsrheinischen Landestheilen betreffend, dem bei der k. Filialbank 
Fürth zu errichtenden Depositenburean übertragen wird. 
Die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 20.-Dezember 1882, die Uebertragung 
der Besorgung des Depositenwesens bei dem k. Amtsgerichte München I Abtheilung A für 
Civilsachen an die k. Bank betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 601), finden auf 
den Verkehr mit dem Depositenbureau der k. Filialbank Fürth entsprechende Anwendung. 
Im Hinblick auf den § 4 der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1882 ergeht die 
Weisung, die für das k. Landgericht Fürth, die für das k. Amtsgericht Fürth und die für 
die dortige landgerichtliche Staatsanwaltschaft bestimmten Sendungen von Geldern oder 
Werthpapieren — mit Ausnahme derjenigen, welche keinen Gegenstand der gerichtlichen 
Hinterlegung bilden, insbesondere der an die amtsgerichtliche oder landgerichtliche Gerichts- 
schreiberei geschuldeten Gebühren und Auslagen (§ 76 Abs. 2 der Depositenordnung, Gesetz- 
und Verordnungsblatt 1879 S. 1115) — künftig an das Depositenbureau der k. Filial- 
bank Fürth unter Angabe der Rechtssache, zu der die Sendung gehört, zu richten und von 
der Absendung gleichzeitig dem Gerichte oder der Staateanwaltschaft Nachricht zu geben. 
München, den 14. März 1899. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Leonrod. 
hosdieng--Machrichten haben Sich unter'm 11. März ds. Is aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
die Gräfin Marie von Moy, geb. Freiin 
von Aretin, Wittwe des k. Kämmerers 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= und Oberstceremonienmeisters a. D. Grafen 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, von Moy, 
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
	        
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