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Nr. 7974.
Bekanntmachung, das Depositenwesen bei den Gerichten in Fürth betreffend.
fl. Staatsministerium der Justiz und K. Staatsministerium der Finanzen.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. April 1899 an
die Besorgung des Depositenwesens für das k. Amtsgericht Fürth sowie für das k. Land-
gericht Fürth einschließlich der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft auf Grund des Artikel 76
Absatz 3 des Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsverfassungs-
gesetz und des § 29 der k. Verordnung vom 8. September 1879, das Depositenwesen bei
den Gerichten in den rechtsrheinischen Landestheilen betreffend, dem bei der k. Filialbank
Fürth zu errichtenden Depositenburean übertragen wird.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 20.-Dezember 1882, die Uebertragung
der Besorgung des Depositenwesens bei dem k. Amtsgerichte München I Abtheilung A für
Civilsachen an die k. Bank betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 601), finden auf
den Verkehr mit dem Depositenbureau der k. Filialbank Fürth entsprechende Anwendung.
Im Hinblick auf den § 4 der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1882 ergeht die
Weisung, die für das k. Landgericht Fürth, die für das k. Amtsgericht Fürth und die für
die dortige landgerichtliche Staatsanwaltschaft bestimmten Sendungen von Geldern oder
Werthpapieren — mit Ausnahme derjenigen, welche keinen Gegenstand der gerichtlichen
Hinterlegung bilden, insbesondere der an die amtsgerichtliche oder landgerichtliche Gerichts-
schreiberei geschuldeten Gebühren und Auslagen (§ 76 Abs. 2 der Depositenordnung, Gesetz-
und Verordnungsblatt 1879 S. 1115) — künftig an das Depositenbureau der k. Filial-
bank Fürth unter Angabe der Rechtssache, zu der die Sendung gehört, zu richten und von
der Absendung gleichzeitig dem Gerichte oder der Staateanwaltschaft Nachricht zu geben.
München, den 14. März 1899.
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Leonrod.
hosdieng--Machrichten haben Sich unter'm 11. März ds. Is aller-
gnädigst bewogen gefunden,
die Gräfin Marie von Moy, geb. Freiin
von Aretin, Wittwe des k. Kämmerers
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= und Oberstceremonienmeisters a. D. Grafen
pold, des Königreichs Bayern Verweser, von Moy,
Im Namen Seiner Majestät des Königs.