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2. Einzelsendungen der vorstehend unter Ziffer 1 nicht genannten
Gegenstände dieser Kategorie werden nur in feste, dicht verschlossene
Fässer, Kübel oder Kisten verpackt zugelassen. Einzelsendungen un-
gesalzener frischer Häute dürfen jedoch während der Monate November,
Dezember, Januar und Februar auch in gut verschlossene, nicht schadhafte Säcke
aus dichtem, starkem Gewebe verpackt aufgeliefert werden, wenn die Säcke derart
mit Karbolsäure angefeuchtet sind, daß der üble Geruch des Inhalts nicht wahr-
nehmbar wird. Die Frachtbriele müssen die genaue Bezeichnung der in
den Fässern, Kübeln, Kisten oder Säcken verpackten Cegenstände ent-
halten. Die Beförderung hat nur in offenen Wagen zu erfolgen.
Frische Flechsen, nicht gekalktes frisches Leimleder
scwie die Abfälle von beiden, desgleichen ungesalzene
Hfrische Häute sowie ungereinigte, mit Haut- und Fleisch-
fasern behaftete Knochen unterliegen bei der Aufgabe in
Wagenladungen folgenden Bestimmungen:
a) In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober müssen diese
Cegenstände in starke, nicht schadhafte Säcke verpackt sein, die
derart mit verdiinnter Karbolsäure angeleuchtet sind, dass der
faulige Geruch des Inhalts nicht wahrnehmbar ist. Jede Sendung
muss mit einer Decke aus starkem Gewebe (sogenanmem Hopfen-
tuche), die mit verdinnter Karbolsäure getränkt ist, und diese
wieder mit einer grossen, wasserdichten, nicht getheerten Wagen-
plane vollständig bedeckt sein. Die Bedeckung hat der Absender
zu stellen. "
b) In den Monaten November, Dezember, lanuar und Februar ist
eine Verpackung in Säcke nicht erforderlich. Die Sendung muss
jedoch ebenfalls mit einer Decke aus starkem Gewebe (Hopten-
tuch) und diese wieder mit einer grossen, wasserdichten, nicht
getheerten Wagenplane vollständig bedeckt sein. Die untere
Decke ist nöthigenfalls derart mit verdiinnter Karbolsäure an-
zufeuchten, dass ein fauliger Geruch nicht wahrnehmbar ist. Die
Bedeckung hat der Absender zu stellen.
c) Solche Sendungen, bei denen der faulige Geruch durch Anwendung
von Karbolsäure nicht. beseitigt werden kann, miissen in teste,
dicht verschlossene Fässer oder Kübel derart verpackt werden, dass
sich der Inhalt des Gelässes nicht durch Geruch bemerklich macht.