Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

140 
84. 
Das Hauptzollamt kann die Benützung einer Quetschmaschine, einer Futterschrot- oder 
Hausmühle untersagen, wenn das Malzaufschlaggefälle gefährdet erscheint. 
§ 5. 
Gegenwärtige Anordnungen treten sofort in Krast. Die entgegenstehenden Bestimmungen, 
insbesondere die Bekanntmachung des k. Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Oktober 1895, 
die Benützung von Grünmalzquetschmaschinen, sowie von Futterschrot= und Hausmühlen ohne 
Kontrolapparat betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 384 ff.) verlieren ihre Wirksamkeit. 
München, den 21. April 1899. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
  
  
Nr. 7030. 
Bekanntmachung, Amtsbezirksänderung der Gemeinde Eismannsberg, k. Bezirksamts 
Neumarkt i. O. betreffend. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinde Eismannsberg 
vom 1. Jannuar 1900 ab von dem Bezirksamte Neumarkt, dem Amtsgerichte und Rentamte 
Kastl und dem Forstamte Pfaffenhofen abgetrennt und dem Bezirksamte Nürnberg sowie 
dem Amtsgerichte, Rentamte und Forstamte Altdorf zugetheilt wird. 
  
hosdien-achricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 15. April ds. Is. den Leutnant A. I. s. 
des k. bay. 1. Chevaulegers-Regiments Sigmund 
Freiherrn von Rotenhan, kommandiert zum 
Detachement Jäger zu Pferde des II. Armee- 
Corps, auf sein allerunterthänigstes Ansuchen 
zum k. Kammerjunker zu ernennen. 
  
üöniglich Allerhöchse Genehmigunz zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'n 13. April ds. Is. dem k. Kämmerer 
Richard Freiherrn von Swaine, Guts- 
und Bergwerksbesitzer zu Schloß-Theres, die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge 
von Sachsen-Meiningen verliehenen Komthur- 
krenzes II. Klasse des Herzoglich Sachsen- 
Ernestinischen Haus-Ordens zu ertheilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.