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Festgesetzter
Cap. # Vortrag Betrag
* 4s·
VI. 8 c) an die Rettungsanstalt für katholische Knaben in Eschelbach bei
Pfaffenhoßen . 4000 —
d) an das protestantische Rettungshaus in welblirchen.
aa) für fünf ganze Freiplätze .. 1000—
31 bb) außerordentlicher Bauzuschuß 1 000 —
9 — — — — — — —
10 Zur Unterstützung der aus Strafanstalken und Arbeits-
häusern Entlassenen . .. 520 —
11 Sonstige Ausgaben auf Wohlthätigteit.
Teit. 1. Zur Unterhaltung der Suppenanstalt für arme Schulkinder in
Berchtesgaden 300 —
Tit. 2. Zuschuß an das protestantische Waisenhaus“ in München . 1000 —
Tit. 3. Für die Suppenanstalten für arme Kinder protestantischer
Schulen in München 600 —
Tit. 4. Renten des Maximilians- Hilfsfonds für außerordentiche Noth—
und Unglücksfälle . 3 500 —
Tit. 5. An den Asylverein für Obdachlose in Muncher . 300 —
Tit. 6. Zuschuß dem Maria-Marthastift. . .. 500 —
Tit. 7. Zuschuß der Diakonissenanstalt in Mürnchen 500 —
Tit. 8. Zuschuß zum Distrikts-Waisenhause in Gaimersheim 200 —
Tit. 9. Zuschuß zum Reconvaleszenten-Unterstützungsverein in München 1 000 —
. Tit. 10. Zuschuß an die Verpflegsanstalt für arme Kinder in Traunstein 200 —
Tit. 11. Zuschuß an den Verein „Lehrlingsschut in u Mürchen
a) ordentlicher Jahreszuschuß . . 1000—
b) außerordentlichexZnschuß. . 1600 —
Tit. 12. Zuschuß an den Elisabethen— Perein in München . 200 —
Tit. 15. Zuschuß an den ersten evangelischen Lehrlingshort . 200 —
Tit. 14. Zuschuß an den Lehrlingshort des evangelischen andwerker
vereines in München . . 200 —
Tit. 15. Zuschuß an den Frauenverein „Arbeiterinnenheim" .. 200 —
Tit. 16. Zuschuß an die oberbayerische Arbeiterkolonie derzoasügmahle
bei Schongau . 1500 —
Tit. 17. Zur Unterstützung von Naturalverpflegungsstationen -. 2000 —
Tit. 18. Zuschuß an die Münchener freiwillige Rettungsgesellschaft in #
München 500 —
Tit. 19. Der Stadtgemeinde Rosenheim Zuschuß für die gemeindliche
Suppenanstalt 200 —
Tit. 20. An die Heilstätte für strophulöse Kinder in Bad Heihenhal 300 —
Tit. 21. Zuschuß an den Verein „Marianum“ in München. 500 —
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der
# mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 Abs. IV
des Gesetzes vom 3. Februar 1888 . 30 295 —
S### Eas- V 468 746 32