Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
20. 203 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
+ 2 
J. Gewerblich-technische Schulen. 
Zuschuß an die Kreisrealschule in Regensburg ..... 977 15 
Summa § 2 977 15 
Deutsche Schulen. . 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fu- # 
dationsbeiträge 19 282 17 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben. 392 62 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotatio 69 446 56 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrual= 
ergänzungszuschüsse 36 659 63 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 118 157 72 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 K an alle Schul- « 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 33 760 M — — — 
Tit.7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die 
wirklichen Schullehrer à 90 .& nach 5, 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß- 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Verweserinnen à 72 K nach 5 und von 45 .4 nach 10, 
13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten 
Zeitpunkte an gerechnet 340000 – □t — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quieszirt worden 
sind 2070 4 — J — — 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrter 94 120 — 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 11370 K — J – — 
) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1886 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrer. 
innen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 7700 — 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
a) nach der in —* XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 A bezw. 300 .X für eine Wittwe, 130 M bezw. 
150 MA für eine Doppelwaise und 100 MA für eine einfache 
Waise) 67 370 KK — — – — 
b) zur krihe der vor dem 1. Jannar 1896 zugegangenen 
Lehrers-Relikten 3 400 — 
c) für dürftige dem unterstützungsalter entwahhsene kehrerasser 2 000 — 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715•— 
Summa 8 3: 452760 K — 352 873 5 
Summa Cap I A: 452 760 Æ — 4 353 850 25 
  
  
36“
	        
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