Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M. 20. 
Aebersicht 
249 
5er Kreis-Musgaben und Hreis-Einnahmen des Regierungs- 
bezirkes von Schwaßen und Neuburg für das Jahr 1899. 
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
—2 
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I. Abschnitt. 
Kreis - Aus gaben. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 23 730 98 
Summa Cap. I für sich E 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder .. 3 800 — 
2 Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Londratbs 
ausschusses 800 — 
3 Regiekost en 1 400 — 
Summa Ern. ũ 6 000 — 
III. Auf Erziehnug und Bildung. « 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Neichnissen des Staatsärars 5211 99 
b) aus der Kreisschuldotation: 
aa) ältere ständige Bezüge 25 901 10 
bb) neuere vom Landrathe bewilligte ständige Bezüge 4964 — 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe · 
114«.«-—-J — —- 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) . 62 586 94 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 160 770 75 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen ein- 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 34 522.4 50 — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds und 
zwar zur Erhöhung des Minimaleinkommens der wirklichen 
Lehrer und wirklichen Lehrerinnen 
in Gemeinden von 2 500 Seelen und darüber anf 940 M 
und in Gemeinden unter 2500 Seelen auf 910 MA 119 100 — 
der Schulverweser und Verweserinnen auf. 650 4 
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Lehrerstellen 8 000 — 
  
  
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