Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

Fünfter nachtrag 
zu dem Gesammtbverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege 
des Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
  
Angabe Z 
i alite Bezeichnung 
bei den für Militär- 2 · 
anwärter nicht aus- der Behörden, an welche die 
A:n oen. is « Bewerbungen zu richten sind, 
Bezeichnung der Stellen. — wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
« selbst ist, bei welcher die An- 
lundfange dieseioen stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Unter Ziffer 2: 
Allgemeine Bauverwaltung 
(Central-Blatt 1895, S. 402 /3) 
ist statt: 
Magazinverwalter und Hafenbauschreiber 
zu setzen: 
Magazinverwalter, Hafenbau= und Mate- 
rialienschreiber. 
Die Worte 
„am Oberländischen Kanal“ hinter 
„Maschinenführer“ 
sind zu streichen, 
ebenso bei der Ruhrschiffahrts= und Ruhr= 
hafenverwaltung die Stellen der 
Schleusenmeister. 
  
  
  
V. Ministerinm für Handel und Gewerbe. 
Zu Ziffer 1: 
Handels= und Gewerbeverwaltung 2c. 
6 Central Blat 1895, S. 403/4) 
ist bei den Stellen der Hafenmeister in - « 
- zwischen Danzig und 
der dritten Spalte Schleswig einzusügen 
„Stralsund, Merse- 
burg“; 
desgl. bei den Stellen: 
Untere Schiffahrts= und Hafenpolizeibeamte zwischen Danzig und 
Stettin „Potsdam“ 
  
  
 
	        
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