Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M 28. 305 
87. 
Budgets und Finanzgesetze für die XXII., XXIII. und XXIV. Finanzperiode. 
Die Budgets für die XXII. Finanzperiode 1894 und 1895, für die XXlIII. Finanz- 
periode 1896 und 1897 und für die XXIV. Finanzperiode 1898 und 1899 sind dem 
Landtage in Gemäßheit der Verfassungs-Urkunde Tit. VII §§ 3 und 4, dann des Gesetzes 
vom 10. Juli 1865, die Abkürzung der Finanzperioden betreffend, zur Prüfung vorgelegt 
worden. 
Wir haben den auf Grundlage dieser Budgets entworfenen Finanzgesetzen für obige 
Zeiträume in den von den Kammern beantragten Fassungen unter'm 11. Juni 1894, 
bezw. 17. Juni 1896, bezw. 15. Juni 1898 Unsere Genehmigung ertheilt und dieselben 
sammt Beilagen durch das Gesetz= und Verordnungsblatt vom 13. Juni 1894 Nr. 26, 
bezw. vom 20. Juni 1896 Nr. 27, bezw. vom 15. Juni 1898 Nr. 26 verkünden lassen. 
Den Gesammtbeschluß beider Kammern, durch welchen dem Antrage der k. Staatsregierung: 
„es wollen sich die beiden Kammern des Landtages damit einverstanden 
erklären, daß zur Erwerbung des Reiser'schen Anwesens Haus-Nr. 23 an der 
Prannerstraße und Haus-Nr. 12 an der Salvatorstraße, sowie des Stoll'schen 
Anwesens Haus-Nr. 15 an der Salvatorstraße dahier der Betrag von 328000 — 
dem Etat der allgemeinen Reserve für unvorhergesehene und unabweisbare Aus- 
gaben für ein Jahr der XXIV. Finanzperiode, 1898 und 1899, entnommen werde“, 
zugestimmt worden ist, genehmigen Wir mit dem Beifügen, daß das Erforderliche eingeleitet 
worden ist, um die erwähnten Anwesen in das Eigenthum des Staates überzuführen. 
Ebenso ertheilen Wir den Gesammtdbeschlüssen beider Kammern, durch welche dem 
Antrage zum Budget der XXIV. Finanzperiode, 1898 und 1899, das Gebäude des 
k. Staatsministeriums des Innern, hier Ankauf eines benachbarten Hauses betreffend, dann 
dem Antrage zum Budget der XXIV. Finanzperiode, 1898 und 1899, betreffend die 
Regelung der Dienstverhältnisse der Gerichtsvollzieher, die Zustimmung ertheilt wurde, 
Unsere Genehmigung und werden Wir dieselben in Vollzug setzen lassen. 
8 8. 
Ankauf des Grundstückes Plan-Ur. 8459 auf der Cheresienhöhe zu München und 
Herstellung einer Ausstellungshalle dortselbst, sowie einer Eisenbahngeleiseverbindung 
mit dem Centralbahnhofe München. 
Auf den Gesammtbeschluß beider Kammern des Landtags: 
„es sei gegen den Eventualantrag der k. Staatsregierung, dahin gehend,
	        
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