Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M 28. 321 
8 46. 
Errichtung einer Diehversicherungsanstalt. 
Dem Beschlusse beider Kammern: 
„es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu richten, dem Landtage in thun- 
lichster Bälde einen Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung einer unter staatlicher 
Leitung stehenden, auf Gegenseitigkeit beruhenden Viehversicherungsanstalt, vorzulegen," 
ist durch das Gesetz vom 11. Mai 1896, die Viehversicherungsanstalt betreffend, entsprochen worden. 
8 47. 
Mobiliarfeuerversicherung. 
Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern: 
„es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu stellen, 
eine Revision der Statuten sämmtlicher 26 zur Zeit in Bayern zum Geschäfts- 
betrieb zugelassenen Privat-Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaften und Anstalten 
in dem Sinne herbeizuführen, daß eine entsprechende Minderung der Prämien- 
sätze eintrete, sowie Fälle von incoulanter Behandlung der Versicherungsnehmer 
bei der Schadenserhebung und Feststellung der Entschädigung, sowie bezüglich Aus- 
zahlung der Entschädigungssumme künftighin unmöglich gemacht werden," 
ist Seitens des k. Staatsministeriums des Innern entsprechende Folge gegeben worden. 
8 48. 
Forstberechtigungen und Derwerthuna der Forstprodurte. 
Dem Gesammthbeschlusse der beiden Kammern: 
*r7 
„An die k. Staatsregierüng seindie Bittei zu stellen 
1) es seien die Forstbehörden wiederholt ernstlichst anzuweisen###die Ablösung 
von bestehenden Holz-, Streu- und Weiderechten nur in wirthschaftlich 
begründeten Fällen zu bethätigen, die bezüglichen Rechte stets unverkürzt, 
jedoch Hlketctn Wahenl den Intetefsei #desStüllas, zu gewähren und den 
Berechtigten in? Ausübung lihrer Rechte möglichst #entgegsn#z#ukommen!e 
2)Die Forstbehörden möchten #angewiesen werden, 1% 151 
a)#bei Verwerthung der: Forstprodukte ##n#u## u Staatswaldungen die ein- 
schlägigen. Buaaschriften der Geschäftsanmeisung für die k. Forstämter 
im#wohlwollender, Weiss zur Ausführung. zu bringen, malmentlich-ber. 
b)|edort) woltdie, Bän-, Nutz-#und Werkholzverkeuferjmigroßen (nantten
	        
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