Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
Gesetz und Verurdunngsglat 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W 5. 
München, den 21. Januar 1899. 
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 20. Januar 1899, die Einberufung des Landtages betreffend. — Bekanntmachung 
vom 13. Jannuar 1899, die Einziehung der Försterstelle zu Lauenstein und die Errichtung einer Försterstelle 
in Schnappenhammer betreffend. — Bekanntmachung vom 13. Januar 1899, die Zusammensetzung des 
k. Landesversicherungsamtes betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Jannar 1899, betreffend die Aichung 
der Brückenwaagen und selbstthätigen Registrirwaagen. 
  
  
  
  
  
  
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–——— —ffl — 
Xr. 1240. 
  
Bekanntmachung, die Einberufung des Landtages betreffend. 
Im Namen ceiner Majestät des Königs. 
I itpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben beschlossen, den Landtag, dessen Versammlung Wir durch Unsere Ver- 
fügung vom 8. Juni 1898 bis auf Weiteres vertagt haben, auf 
Dienstag, den 7. Februar 1899 
einzuberufen. 
Wir befehlen den Kreisregierungen, alle aus ihrem Kreise berufenen Abgeordneten für
	        
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