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rset und Perordunngs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W 48.
München, den 5. Oktober 1899.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 19. September 1899, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-Stellen bei den
Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-Anwärtern betreffend. — Bekanntmachung vom 22. September 1899,
die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 23. September 1899,
zum Vollzuge des Reichsgesetzes vom 25. Februar 1876, die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Vieh-
beförderungen betreffend. — Bekanntmachung vom 27. September 1899, Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Lindau betreffend. — Bekanntmachung vom 29. September 1899,
den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. — Bekanntmachung vom 3. Oktober 1899, den
gewerbsmäßigen Betrieb des Handels mit ländlichen Grundstücken betreffend.
Nr. 58001I.
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-Stellen bei den Reichs-
und Staatsbehörden mit Militär-Anwärtern betreffend.
#Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im bayerischen Staatsdienste vor-
behaltenen Stellen (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1885 Nr. 49) ist bei Abtheilung A
„Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern“ unter Ziffer 3b „Post—
und Telegraphen-Verwaltung“ an Stelle des bisherigen Vortrages zu setzen:
Anzabe bei den für
· ilitäranwärter Bezeichnung der
Bezeichnung der Stellen ) it , Behörden u. s. w., an Bemerkungen
in welchem Umfange welche die Bewerbungen
dieselben vorbehalten zu richten sind
sind
Oberexpeditoren s«
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*Expeditoren I. Klasse zur Hälfte G k. Posten und
„Bauführer . . Telegraphen
Expeditoren II. Klasse zu einem Drittel "6
t) Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Auf-
rückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet. 133