Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Bezeichnung der Stellen) 
Angabe bei den für 
ilitäranwärter 
nicht ausschließlich 
bestimmten Stellen, 
in welchem Umfange 
dieselben vorbehalten 
sind 
Bezeichnung der 
Behörden u. s. w., an 
welche die Bewerbungen 
zu richten sind 
Bemerkungen 
  
Adjunkten 
Statusmäßige Postgehilfen 
*Oberkondukteure 
*Oberpacker 
*Oberbriefträger 
*Obertelegraphenwärter 
*Geldzähler und 
Kassadiener 
*Statusmäßige Bauzeichner 
*Kondukteure 
* Packer 
*Briefträger 
Telegraphenwärter 
*Bureaudiener 
* Depeschenboten-Obmänner 
Bureaudienergehilfen 
Briefträgergehilfen 
Telegraphenwärtergehilfen 
Heizer 
Packetboten 
Depeschenboten 
Briefeinsammler 
Postboten 
Diätare im Expeditionsdienst 
(Kassa= und Rechnungsgehilfen) 
Diätare im Kanzleidienst 
(Kanzleigehilfen) 
Diätare im bautechnischen Dienst 
(Bauzeichner) 
  
zur Hälfte 
zu einem Drittel 
zu drei Vierteln 
zu zwei Dritteln 
zur Hälfte 
zu drei Vierteln 
zwei Dritteln 
zu zwei Dritteln 
5z# zwei Dritteln 
zur Hälfte 
Ü zu zwei Dritteln 
zu drei Vierteln 
zur Hälfte 
  
München, den 19. September 1899. 
') Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Auf- 
  
Generaldirektion der 
k. Posten und 
Telegraphen. 
In Vertretung: 
Der k. Staatsrath: 
Frhr. v. Raesfeldt. 
  
rückens bezw. der Beförderung zuganglich sind, sind mit einem bezeichnet. 
 
	        
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