Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 50. 1037 
8 21. 
Privatstudirende werden zu dieser Reifeprüfung nicht zugelassen 
§ 22. 
Für die Handelsabtheilung der K. Industrieschule München bleibt es bis auf Weiteres 
bei dem bisherigen Verfahren. Dessen Aenderung ist dem K. Staatsministerium des Innern 
für Kirchen-- und Schulangelegenheiten vorbehalten. 
Titel IV. 
Schulzucht. 
§ 23. 
1. Von dem K. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
wird im Bedarfsfalle eine allgemeine Disciplinarordnung erlassen, welche die für alle An- 
stalten gleichmäßig geltenden Normen enthält. Bis dahin haben die Disciplinarsatzungen 
der Realgymnasien siungemäße Anwendung zu finden. 
Abweichungen hievon für die Schüler des dritten Kurses sind den Rektoren nach Ein- 
vernahme des Lehrerraths anheimgegeben. 
2. Zur Handhabung der Schulzucht im ersten und zweiten Kurs stehen den Anstalten 
und deren Lehrern zu Gebote: 
a) Schulstrafen, welche von jedem der betreffenden Lehrer verhängt werden können: 
Verweis. 
b) Rektoratsstrafen: 
1. Verweis, 
2. Entziehung der Schulgeldfreiheit oder anderer Vergünstigungen, 
3. Androhung der Dimission. 
3. Rektoratsstrafen sind in den gewöhnlichen Schulzeugnissen (§ 13 Absatz 1) vor- 
zumerken. 
4. Erweisen sich diese Strafen als fruchtlos, oder kommen schwerere Vergehen in Frage, 
so erfolgt die Dimission. 
5. Die Dimission (Entfernung von der Anstalt) kann nur durch einen wenigstens mit 
zwei Dritttheilen der Stimmen gefaßten Beschluß des Lehrerraths verhängt werden, wogegen 
eine Berufung nicht stattfindet. 
6. Der einmal Dimittirte kann an einer anderen Industrieschule wieder aufgenommen 
werden. Das Rektorat, bei welchem er sich zur Wiederaufnahme meldet, ist berechtigt, den- 
selben einer Aufnahmeprüfung zu unterwerfen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.