Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXII. Band. (32)

Not.-Ges.  Art.  14.  Cession  von  Hypothekforderungen.  375

müsse,  so  wäre  auch  diesem  nicht  beizustimmen;  denn
der  Uebergang  der  Hypothek  erfordert  nicht,  wie  die
Entstehung  derselben,  unerläßlich  die  Eintragung  im
Hyp.-Buche;  die  Wirkungen  der  Cession  bestehen
auch  ohne  Eintragung,  und  diese  ist  nur  nothwendig
  in  Rücksicht  auf  die  Folgen  der  Oeffentlichkeit
  des  Hyp.-Buches?).  Auch  genügt  es,  wenn
sich  der  Cessionar  vor  dem  Hyp.-Amte  darüber  ausweist,
  daß  ihm  die  Forderung  eedirt  sei,  weil  die
gesetzliche  Vorschrift,  daß  mit  der  Cession  der  Forderung
  die  für  dieselbe  bestellte  Hypothek  ipso  jure
auf  den  Cessionar  übergehe,  auch  vom  Hyp.-Amte
nicht  ignorirt  werden  darf  10).

Bedürfte  aber  auch  das  Hyp.-Amt  einer  speziellen
  Neußerung  bezüglich  des  Ueberganges  des
Hyp.-Rechtes,  so  wäre  hieraus  die  Nothwendigkeit
notarieller  Beurkundung  noch  immer  nicht  zu  folgern;
  denn  ganz  abgesehen  davon,  daß  die  Frage
dieser  Nothwendigkeit  nicht  aus  Gründen  des  hypothekenamtlichen
  Verfahrens  zu  beantworten  ist,
sondern  umgekehrt  dieses  Verfahren  sich  nach  der
eivilrechtlichen  Beantwortung  dieser  Frage  richten
muß,  hat  nach  F.  107  des  Hyp.-Ges.  die  Eintragung
  der  Cession  auf  einseitigen  Antrag  des  Cedenten
  zu  geschehen.

Man  kann  nicht  behaupten,  daß  Hyp.-Ges.
§.  107  durch  Art.  14  des  Not.-Ges.  abgeändert
sei,  und  wenn  für  Löschungen,  bei  welchen  es  sich
um  den  Untergang  eines  dinglichen  Rechtes  handelt,
ein  einseitiger  Antrag  genügt!!),  so  ist  nicht  einzusehen,
  warum  dieses  bei  Cessionen,  welche  im  F.  107
neben  den  Löschungen  genannt  sind,  nicht  ebenso  der
Fall  sein  sollte.

")  Gönner's  Komm.  Bd.  1l  S.  279  u.  280  Nr.  5
und  6.

10)  Gönner  a.  a.  O.  S.

11)  Vergl.  Instruktion  zum  9.  -Ges.  §.  75.