Aufbewahrungsräume für Nahrungemittel K. in städt. Privathäusern. 33
Mensch und Tier gleich groß. Eine zweckmäßige, hygienische
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in Frage, so gilt es auch in den schon vorhandenen Häusern
die Mängel, die nach dieser Richtung hin bestehen, nach Möglichkeit
zu beseitigen.
Es muüßte den Hausbesitzern zur Pflicht gemacht werden,
etwaige feuchte Keller durch Trockenlegung so zu verbessern.
daß man Kartoffeln ohne Gefahr darin lagern kann. Die
Kosten dafür sind nicht so groß und werden durch den
späteren Nutzen reichlich ausgewogen.
Ganz besonders aber müßte auch bei alten Kellern für
genügende Lüstung und für ausreichendes Licht gesorgt
werden. Es müssen eben da Fenster angebracht werden, wo
solche fehlen, oder bestehende unzureichende vergröhert werden.
Mit allem Nachdruck müssen diese Dinge gefordert und
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