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nom Amte caffirt und zu Bekleldung.
elner Iffentlichen Stelle für unf big:
erklärt.
An. demselben Tage wurde:
w. Gegen den zu- Böblingen in Untersuchung
gekommenen Jobannes Klein.
Bäcker von Waldenbuch, Amts-Oberamts
Stuttgart, wegen großen und ausgLezelchneten
Diebstahls, auch wegen Unterschlagung,
neben dem Ersatze des-Schadens
und Bezahlung seiner Arresl-Azungs=
und Untersuchungs-Kosten eine
sechsmonatliüche Festungs-Strafeexkannt.
Am 14. Septembe#r wurde::
zm. Georg. Friderich Trriber, von Sll
klenbuck, Oberamts Cannstadt, wegen-Un
Zustande der Trunkenhe## verüäbter-Mißhandlung
mehrerer Personen, und
vedurch verschuldeter Tddtung des Knaben-Christoph
Schenk, von Rohraker, neben
Bezahlung selner Arrest-Azungs-Untersöchungs=
und. Vertheidlgungs-Kosten:
moler jäbriger Festungs-Arbeitsstrafer
#rurihellt.
Am 16. September: wurden verurtheilt:
18. Der zu Coumsadt in Umersuchung.
gekommene Johann Georg Mezger, vom
Denkendorf, Oberamts Eßlingen, wegen
wlederholten Dlebstahl# zu achtzehrnmenatlicher
Festungs-Arbelt und nach-V.
heriger Elnschlleßung in ein Zwangs-Acbeltopa#s
bis zu erprobter Besserung,
jedoch wenigsten? auf neun Monate
neben Bezahlung selner Arrest-Azungsund
Umersuchungs-Kosten zt
. der Invalide kud, Fried. Norhacker,
von Cannstadt, wegen greßen Familien-Diebstahls;
neben Bezahlung selner Arrest=
und Untersuchungs -Kosten, und
Werlost der sllbernen Militär-Verdienst
Medaille) zu vier und einbalbmenatlicher
Festungs-Arbelt -
M„ der zu Stungart in Untersuchung
gekommene Johannes Kuhll, von Rärigen
wegen wiederbolten gusgezeichneten
Dlebstahls und wegen. Felddlekstohls
zu halbstündiger Anssteilung auf
d#e Schandbühne mit aufgebeftetem Zettel
„Felddieb““ und zu drelmonatlicher
Festungs-Strafe, neben Bezahlung
von z der. Untersuchungs-Kdsten und Ersak.
des Schadens unter sollrarischer
Werbindlichktit mit selnen Genossen.
Am 36. September wurde:
#5. Dem. Christion Schilpp, Meigerknecht
von Ldwenstein, Oberamts Weinsberg,
wegen ausgezelchneten Dlebstapl#
und Vagabunditär, neben dem Ersage
des Schadens und Bezohlung der Untersuchungs-Kosten,
eine drel und elnbalbmonatliche
Festung#= Strafe zus
erkannte.