Metadata : Kolonialpolitik. Mein politisches Vermächtnis.

Bekaͤmpfung  des  Sklavenhandels  und  der  Sklaverei.  Bereits
der  Wiener  Kongreß  von  1815  hat  eine  Erklaͤrung  vereinbart,
die  die  Abschaffung  dieses  furchtbaren  Mißbrauchs,  an  dem
alle  damaligen  Kolonialstaaten  beteiligt  waren,  anbahnen  sollte.
Eine  große  Zahl  von  Sondervertraͤgen  ist  ihm  im  Laufe  des
Jahrhunderts  gefolgt.  Die  Kongoakte  machte  den  im  konventionellen
  Becken  gebietsansässigen  Staaten  den  Kampf  gegen
das  länderverheerende  Übel  zur  Pflicht,  und  die  Generalakte  der
Brüsseler  Antisklavereikonferenz  von  1890  schloß  die  Bewegung
insofern  ab,  als  sie  bis  ins  einzelne  Unterdrückungsmaßnahmen
stipulierte.  Der  praktische  Erfolg  ist  nicht  ausgeblieben.  Der
Sklavenhandel  in  Afrika  ist  auf  wenige  Schlupfwinkel  zurückgedrängt
  worden,  und  die  Sklaverei,  die  nur  noch  in  der  milden
Form  der  eine  Art  Hörigkeit  darstellenden  Haussklaverei  existiert,
ist  zum  baldigen  gänzlichen  Erlöschen  verurteilt.

Als  eine  schwere  Gefahr  für  die  körperliche  und  moralische
Entwicklung  der  niederen  Rassen  Afrikas  ist  bald  nach  dem  Einsetzen
  der  modernen  Kolonialära  die  Einfuhr  und  Abgabe  von
Branntwein  erkannt  worden.  Bei  der  Unmöglichkeit  einer
wirksamen  Bewachung  der  Landgrenzen  bot  das  Vorgehen  einzelner
  Kolonien  nur  geringe  Aussicht  auf  Erfolg.  Nur  gleichartige
  Maßnahmen  der  sämtlichen  Kolonien,  die  in  Betracht
kamen,  konnten  helfen.  So  wurde  aus  innerer  Notwendigkeit
die  Bekämpfung  des  Branntweinhandels  Gegenstand  einer
Reihe  mit  der  Brüsselcr  Generalakte  beginnender  internationaler
Verträge.  Das  Problem  kann  noch  nicht  als  gelöst  gelten.  Es
sind  neue  Vereinbarungen  erforderlich,  deren  Inhalt  sorgfältiger
  Prüfung  vorbehalten  bleiben  muß.

Die  Abgabe  von  Feuerwaffen  an  die  Eingeborenen,  die  für

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