Metadata : Archiv für Stamm- und Wappenkunde. 8. Jahrgang. (8)

die  Anzahl  dieser  Hinweise  keineswegs
konform  mit  der  Vielfältigkeit  des  Auftretens
des  Ahns,  sondern  bloss  davon  abhängig;
durch  wie  viele  von  seinen  Kindern  er  in
die  Ahnentafel  eingeführt  wird.  Z.  B.
Philipp  der  Grossmütige,  Landgraf  von
Hessen  ist  in  Wirklichkeit  158  mal  Ahn
Kaiser  Wilhelm  Il.;  deshalb  steht  er  aber
nicht  etwa  ausser  dem  einen,  mit  Äusführlichkeit
  zum  Ausdruck  gebrachten  Auftreten
  noch  157  mal  mittelst  Hinweises  in
der  Tafel,  sondern  nur  noch  fünfmal,  denn
im  Ganzen  6  seiner  10  Kinder  sind  es,  die
ihn  zum  Ahnen  des  Kaisers  machen.
Zuerst  von  seinen  Kindern  tritt  Christine,
die  Gemahlin  des  Herzogs  Adolf  von  Holstein-Gottorp
  auf  und  zwar  auf  dem  Felde
IX,  68.  Folglich  muss,  wenn  man  in  der
nächstfolgenden  Generation  wieder  an  die
entsprechende  Stelle  gelangt,  unter  Ahnenziffer
  X,  145  der  glaubensstarke  Landgraf
mit  Namen,  Titel  usw.  eingetragen  worden.
Die  fünf  übrigen  Kinder  treten  an  folgenden
Stellen  der  Ahnentafel  erstmalig  auf:  Wilhelm
  IV.,  Landgraf  von  Hessen-Cassel,  in
X,  41;  Anna,  Gemahlin  des  Pfalzgrafen
Wolfgang  von  Neuburg,  in  X,  98;  Elisabeth,
Gemahlin  des  Kurfürsten  Ludwig  VI.  von
der  Pfalz,  in  XI,  6;  Georg  I,  Landgraf  von
Hessen-Darmstadt,  in  XI,  21;  endlich  Barbara,
Gewahlin  des  Herzogs  Georg  von  Württemberg,
  in  Xl,  898.  Nun  würde  jeweilig  in
der  nächsthöheren  Generation  an  entsprechender
  Stelle  Philipp  der  Grossmütige
wieder  als  Vater  erscheinen  und  es  träte
in  jedem  dieser  fünf  Fälle  ein  neuer  —  zu
vielen  anderen,  schon  früher  dagewesenen  —
»Ahnenverlust«<  ein.  Ich  kann  mich  aus
Gründen,  deren  Darlegung  ich  mir  für
eine  andere  Gelegenheit  vorbehalte,  nicht
entschliessen,  diesen  gänzlich  verfehlt
konstruierten  Kunstausdruck  der  älteren
genealogischen  Terminologie  anzuwenden,
sondern  sage  dafür  »Ahnen-Implex«  oder
schlankweg  »Implex«  und  zwar  heisst  ein
solcher,  wie  hier  ihrer  fünf  vorgeführt
werden,  wodurch  eine  genealogische  Tatsache
  in  die  Ahnentafel  neu  eingeführt
wird,  ein  »Original-Implex:  im  Gegensatz

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zu  »Konsekutiv-Implexen<«,  welche  die
mechanische  Folge  von  irgend  welchen
früher  eingetretenen  Original-Implexen  sind.
In  meiner  kompressen  Ahnentafel  erscheint
nun  die  Notierung  der  Originalimplexe  in
folgender  Form.  An  den  fünf  weiteren
Stellen,  wo  Philipp  der  Grossmütige  als
Vater  auftreten  musste,  wird  zu  lesen  sein:

X,  831  =  X,  135
xl,  195  =  X,  135
Xi,  11  =  X,  135
Xi,  41  -:X,  135

X11,1795  ::  X,  135.

Dabei  braucht  die  vordere  Seite  dieser
Gleichungen,  die  sogenannte  Implex-Quelle,
gar  nicht  geschrieben  zu  werden,  denn  sie
ist  schon  in  einer  an  der  linken  Randleiste
der  Ahnentafel  herunterlaufenden  durchgehenden
  Ahnenbezifferung  enthalten;  wirklich
  zu  schreiben  braucht  man  nur  das
Gleichheitszeichen  und  das  Implex  -  Ziel
(rechte  Seite  der  Gleichung).  Ja  wenn  es
sich  ergeben  sollte,  dass  der  Hinweis  nach
einer  Stelle  erfolgt,  die  in  der  gleichen
Generation  liegt,  wenn  also  ein  implexus
aequalis,  nicht  ein  mit  Ahnenverschiebung
verbundener  implexus  obliquus  vorliegt,
dann  lässt  man  in  dem  alleinig  zu  schreibenden
Implex-Ziel  auch  noch  den  Index  weg  und
schreibt  nur  den  Appendix;  also  würde  es
z.  B.  an  der  schon  oben  erwähnten  Stelle,
wo  Albrecht  Achilles  zum  zweiten  Male
in  der  XIl.  Generation  erscheint,  heissen
dürfen  (XIl,  3337)  :-:  521.

In  Wirklichkeit  allerdings  wird  dieser  Implex
  überhaupt  nicht  zu  schreiben  sein,  denn
er  ist  kein  Originalimplex,  sondern  die
mechanische  Konsekutive  eines  schon  in
der  V.  Generation  eingetretenen  Original-Implexes,
  welcher  lautete:  (V,  27)  —=  5.
Konsekutivimplexe  aber  in  der  Ahnentafel
selbst  zu  schreiben,  ist  total  überflüssig,
mithin  direkt  verboten.

Mit  den  6  auf  Philipp  den  Grossmütigen
bezüglichen  Notizen  ist  nun  seine  gesamte
Stellung  innerhalb  der  Aszendenz  des
Deutschen  Kaisers  völlig  ausreichend  festgelegt,
  denn  sowohl  die  erste  Vaterschaftsangabe
  (bei  Christine,  Herzogin  von  Hol-