die Anzahl dieser Hinweise keineswegs
konform mit der Vielfältigkeit des Auftretens
des Ahns, sondern bloss davon abhängig;
durch wie viele von seinen Kindern er in
die Ahnentafel eingeführt wird. Z. B.
Philipp der Grossmütige, Landgraf von
Hessen ist in Wirklichkeit 158 mal Ahn
Kaiser Wilhelm Il.; deshalb steht er aber
nicht etwa ausser dem einen, mit Äusführlichkeit
zum Ausdruck gebrachten Auftreten
noch 157 mal mittelst Hinweises in
der Tafel, sondern nur noch fünfmal, denn
im Ganzen 6 seiner 10 Kinder sind es, die
ihn zum Ahnen des Kaisers machen.
Zuerst von seinen Kindern tritt Christine,
die Gemahlin des Herzogs Adolf von Holstein-Gottorp
auf und zwar auf dem Felde
IX, 68. Folglich muss, wenn man in der
nächstfolgenden Generation wieder an die
entsprechende Stelle gelangt, unter Ahnenziffer
X, 145 der glaubensstarke Landgraf
mit Namen, Titel usw. eingetragen worden.
Die fünf übrigen Kinder treten an folgenden
Stellen der Ahnentafel erstmalig auf: Wilhelm
IV., Landgraf von Hessen-Cassel, in
X, 41; Anna, Gemahlin des Pfalzgrafen
Wolfgang von Neuburg, in X, 98; Elisabeth,
Gemahlin des Kurfürsten Ludwig VI. von
der Pfalz, in XI, 6; Georg I, Landgraf von
Hessen-Darmstadt, in XI, 21; endlich Barbara,
Gewahlin des Herzogs Georg von Württemberg,
in Xl, 898. Nun würde jeweilig in
der nächsthöheren Generation an entsprechender
Stelle Philipp der Grossmütige
wieder als Vater erscheinen und es träte
in jedem dieser fünf Fälle ein neuer — zu
vielen anderen, schon früher dagewesenen —
»Ahnenverlust«< ein. Ich kann mich aus
Gründen, deren Darlegung ich mir für
eine andere Gelegenheit vorbehalte, nicht
entschliessen, diesen gänzlich verfehlt
konstruierten Kunstausdruck der älteren
genealogischen Terminologie anzuwenden,
sondern sage dafür »Ahnen-Implex« oder
schlankweg »Implex« und zwar heisst ein
solcher, wie hier ihrer fünf vorgeführt
werden, wodurch eine genealogische Tatsache
in die Ahnentafel neu eingeführt
wird, ein »Original-Implex: im Gegensatz
68
zu »Konsekutiv-Implexen<«, welche die
mechanische Folge von irgend welchen
früher eingetretenen Original-Implexen sind.
In meiner kompressen Ahnentafel erscheint
nun die Notierung der Originalimplexe in
folgender Form. An den fünf weiteren
Stellen, wo Philipp der Grossmütige als
Vater auftreten musste, wird zu lesen sein:
X, 831 = X, 135
xl, 195 = X, 135
Xi, 11 = X, 135
Xi, 41 -:X, 135
X11,1795 :: X, 135.
Dabei braucht die vordere Seite dieser
Gleichungen, die sogenannte Implex-Quelle,
gar nicht geschrieben zu werden, denn sie
ist schon in einer an der linken Randleiste
der Ahnentafel herunterlaufenden durchgehenden
Ahnenbezifferung enthalten; wirklich
zu schreiben braucht man nur das
Gleichheitszeichen und das Implex - Ziel
(rechte Seite der Gleichung). Ja wenn es
sich ergeben sollte, dass der Hinweis nach
einer Stelle erfolgt, die in der gleichen
Generation liegt, wenn also ein implexus
aequalis, nicht ein mit Ahnenverschiebung
verbundener implexus obliquus vorliegt,
dann lässt man in dem alleinig zu schreibenden
Implex-Ziel auch noch den Index weg und
schreibt nur den Appendix; also würde es
z. B. an der schon oben erwähnten Stelle,
wo Albrecht Achilles zum zweiten Male
in der XIl. Generation erscheint, heissen
dürfen (XIl, 3337) :-: 521.
In Wirklichkeit allerdings wird dieser Implex
überhaupt nicht zu schreiben sein, denn
er ist kein Originalimplex, sondern die
mechanische Konsekutive eines schon in
der V. Generation eingetretenen Original-Implexes,
welcher lautete: (V, 27) —= 5.
Konsekutivimplexe aber in der Ahnentafel
selbst zu schreiben, ist total überflüssig,
mithin direkt verboten.
Mit den 6 auf Philipp den Grossmütigen
bezüglichen Notizen ist nun seine gesamte
Stellung innerhalb der Aszendenz des
Deutschen Kaisers völlig ausreichend festgelegt,
denn sowohl die erste Vaterschaftsangabe
(bei Christine, Herzogin von Hol-