Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 931 
Nr. 16838. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 6. bis 
18. November 1899. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
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von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
6. bis 18. November 1899 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und er- 
theilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1898 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1900. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes der Pfalz beträgt für das Jahr 1900 
3 874085 46 J, wovon ein Steuerprozent auf 38 740 85 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1900. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Die über die Aufstellung eines Gehaltsregulatives für die nichtpragmatischen Kreis- 
beamten und Kreisbediensteten der Pfalz gefaßten Beschlüsse sind bereits genehmigt, und es 
wird hierwegen auf die Entschließung der k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen 
vom 21. Dezember 1899 Nr. 28477 verwiesen. 
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