Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 933 
nehmigung bereits ertheilt. Wir verweisen in dieser Beziehung auf Unsere 
Entschließung vom 25. April 1900 Nr. 7201 und die Entschließungen des 
Staatsministeriums des Innern vom 10. Jannar 1900 Nr. 486 und vom 
19. Februar 1900 Nr. 3854. 
10. Dem Beschlusse des Landrathes auf Bewilligung eines Betrages von 20000 — 
zur Unterstützung von Stammzuchtgenossenschaften ertheilen Wir unter Anerkennung der 
hierdurch bewiesenen Fürsorge für Hebung der Rindviehzucht gerne Unsere Genehmigung. 
11. Wir genehmigen ferner den Landrathsbeschluß über die Refundirung der im Laufe 
der letzten Jahre dem Maximiliansgetreidemagazinsfonde zur Bestreitung von Kreisausgaben 
entnommenen Summen. 
12. Schließlich ertheilen Wir auch den auf die Rheindämme sich beziehenden Be- 
schlüssen des Landrathes Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erkennen Wir sein lebhaftes 
und verständnißvolles Interesse für die Förderung der Wohlfahrt des Kreises gerne an und 
versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
Wildenwart, den 20. Juli 1900. 
Luitpold,. 
Prinz von HLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. Riedel. Dr. rhr. v. Feilitzsch. IDr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrath v. Geib. 
1467
	        
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