Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 3292. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerinm des Innern. 
Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung ertheilt, 
unnerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue — 54. — Serie 
4 % iger unverloosbarer Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber, welche bis zum 1. Januar 1906 
unkündbar sind, und von da ab in längstens 50 Jahren im Weg der Kündigung mit viertel- 
jähriger Frist oder im Weg freihändigen Rückkaufs eingelöst werden, im Gesammtbetrage 
von 20 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen. 
Die Pfandbriefe sind in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 + 
eingetheilt. 
München, den 16. Februar 1901. 
Dr. zr v. — 
  
  
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Nr. 3294. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Markt- 
gemeinde Bad Tölz betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
Blatt S. 1229) der Marktgemeinde Bad Tölz auf Grund der Beschlüsse der gemeindlichen 
Kollegien vom 17., 18. und 28. Januar ds. Is. und des staatsaussichtlichen Bescheides des 
k. Bezirksamtes Tölz vom 8. Februar ds. Is. die Genehmigung zur Ausgabe 4 iger Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 350000 -XA, und zwar: 
Lit. A Nr. 1— 50 zu je 2000 -J, 
„ 1—210 „ „ 1000 4, 
„ 1— 50 „ „ 500 M, 
„ 1— 50 „ „ 200 %, 
„ 1— 50 „ „ 100 J4, 
halbjährig am 1. Mai und am 1. November verzinslich, ertheilt. 
München, den 16. Februar 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
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