Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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IIIIIIBL 
für das 
Königreich Bayern. 
    
  
11. 
München, den 10. März 1901. 
  
  
Inhall# 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 25. Februar 1901, die Stiftung eines Feuerwehr-Verdienstkreuzes 
betreffend. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 5. März 10901, die Stiftung eines Ehrenzeichens 
für freiwillige Krankenpflege betreffend. — Hoftitel-Verleihungen. — Ordens- Verleihungen. — Königlich Aller- 
höchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Erhebung in den erblichen Adelsstand. — Auszug 
aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
— 
  
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Stiftung eines Feuerwehr-Verdienstkreuzes betreffend. 
Im Namen GBeiner Moazjestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin; von Gayern, 
Begent. 
In wohlgefälliger Anerkennung der gedeihlichen Entwicklung und der bewährten aus- 
gezeichneten Leistungen der bayerischen Feuerwehren finden Wir Uns bewogen, im Auschlusse 
an die Verordnung vom 24. Juni 1884 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 417) zu ver- 
ordnen, was folgt: 
§ 1. 
Für Personen, welche auf dem Gebiete der Feuerwehr sich hervorragend verdient gemacht 
haben, wird ein Feuerwehr-Verdienstkreuz gestiftet. 
25
	        
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