Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Lit. A Nr. 1—100 zu je 2000 M, 
„ B „ 1—250 „ „ 1000 , 
„ C „ 1— 150 „ „ 500 „/, 
„ D „ 1—125 „ „ 200 -, 
halbjährig am 1. Juli und am 1. Januar verzinslich, ertheilt. 
München, den 18. März 1901. 
Dr. rhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 6104. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung ertheilt, eine 
Serie (I.) 4% iger Kommunalobligationen auf den Inhaber im Betrage von 2 Millionen 
Mark, eingetheilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, welche 
von Seite des Inhabers unkündbar sind und innerhalb längstens 52 Jahren im Wege der 
Verloosung oder Kündigung mit zweimonatlicher Frist eingelöst oder durch freihändigen Rück- 
kauf aus dem Verkehr gezogen werden, zur Ausgabe zu bringen. 
München, den 24. März 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
——. — 
Nr. 6602. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der Kreisgemeinde Mittelfranken, vertreten durch die k. Regierung, Kammer des 
Innern, von Mittelfranken in Ansbach, wurde die Genehmigung ertheilt, daß sie als Theil- 
betrag des durch Gesetz vom 17. Mai vor. Is. (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 450 
und 451) genehmigten Anlehens von 6300 000 Mark zur Deckung der Kosten für Er- 
richtung einer zweiten Kreisirrenanstalt bei Ansbach und für den Neubau eines Küchen- 
und Werkstättengebäudes bei der Kreisirrenanstalt Erlangen einen Betrag von 3 Millionen 
Mark 4%iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber, welche bis zum 1. Januar 1913 
unkündbar sind und nach diesem Zeitpunkte nach Maßgabe des Art. 2 des genannten Ge- 
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