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Uebernahme der Kreislehrerinnenbildungsanstalt auf Centralfonds zu unterbreiten, wird bei
den Vorarbeiten für das Budget der XXVI. Finanzperiode in Würdigung gezogen werden.
2. Der Landrath hat den Bedarf für ein in Traunstein mit dem Beginne des
Schuljahres 1901/1902 zunächst mit 5 Klassen zu errichtendes Progymnasium zur Ver-
fügung gestellt. Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, beauftragen
Wir die Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern die zum Zwecke der Eröffnung
der Anstalt weiterhin erforderlichen Verhandlungen durchzuführen und über das Ergebniß an
das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zu berichten.
Dem Beschlusse des Landrathes, wonach für je einen älteren Gymnasiallehrer an den
Progymnasien Ingolstadt und Rosenheim die Gehaltsbezüge der Gymnasialprofessoren
bewilligt wurden, haben Wir bereits gelegentlich der Beförderung der betreffenden Lehrer
Unsere Genehmigung ertheilt.
Genehm ist Uns ferner der Beschluß, wornach der regulativmäßige Gehaltsbezug des
Turnlehrers am Progymnasium Schäftlarn einschließlich der Folgen der Pensionsberechtigung
auf Kreisfonds übernommen wurde.
Ob entsprechend dem Antrage des Landrathes der Gesammtbedarf der Progymnasien
Ingolstadt und Rosenheim oder doch einer dieser Anstalten in der nächsten Finanzperiode
auf Staatsfonds übernommen werden kann, wird Seitens des Staatsministeriums des
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten bei Aufstellung des Budgets nach Maßgabe
der Finanzlage und der auf anderen Gebieten des Unterrichtswesens bestehenden vordring-
licheren Bedürfnisse in reifliche Erwägung gezogen werden.
3. Die Bewilligung besonderer Zuschüsse an die Taubstummen-Anstalt Hohenwart
zur Ermöglichung spezialärztlicher Untersuchungen der Zöglinge wird gerne genehmigt.
4. Dem Beschlusse des Landraths, wornach die Vorlage der Staatsregierung,
betreffend die Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Realschulen, angenommen
wurde, haben Wir bereits unterm 21. Dezember 1900 Unsere Genehmigung ertheilt.
Dem Beschlusse des Landraths, durch welchen die Mittel zur Verfügung gestellt
wurden, um an der Realschule in Traunstein vom 1. September 1901 ab je eine Lehrkraft
für die Handelswissenschaften und für katholischen Religionsunterricht, die letztere zur Hälfte
auf Rechnung des Etats des Progymnasiums, zu errichten, ertheilen Wir Unsere Ge-
nehmigung. Hinsichtlich der Errichtung der Handelsabtheilung an der Realschule Traunstein
wird das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Weitere
nach Maßgabe der Schulordnung für die Realschulen verfügen.
5. Dem Ersuchen des Landraths, ihm bei seinem nächsten Zusammentritte Vorschläge
zur angemessenen Honorirung des Unterrichtes an den gewerblichen Fortbildungsschulen
außerhalb Münchens zu unterbreiten, wird stattgegeben werden.
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