Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W 19. 255 
Uebernahme der Kreislehrerinnenbildungsanstalt auf Centralfonds zu unterbreiten, wird bei 
den Vorarbeiten für das Budget der XXVI. Finanzperiode in Würdigung gezogen werden. 
2. Der Landrath hat den Bedarf für ein in Traunstein mit dem Beginne des 
Schuljahres 1901/1902 zunächst mit 5 Klassen zu errichtendes Progymnasium zur Ver- 
fügung gestellt. Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, beauftragen 
Wir die Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern die zum Zwecke der Eröffnung 
der Anstalt weiterhin erforderlichen Verhandlungen durchzuführen und über das Ergebniß an 
das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zu berichten. 
Dem Beschlusse des Landrathes, wonach für je einen älteren Gymnasiallehrer an den 
Progymnasien Ingolstadt und Rosenheim die Gehaltsbezüge der Gymnasialprofessoren 
bewilligt wurden, haben Wir bereits gelegentlich der Beförderung der betreffenden Lehrer 
Unsere Genehmigung ertheilt. 
Genehm ist Uns ferner der Beschluß, wornach der regulativmäßige Gehaltsbezug des 
Turnlehrers am Progymnasium Schäftlarn einschließlich der Folgen der Pensionsberechtigung 
auf Kreisfonds übernommen wurde. 
Ob entsprechend dem Antrage des Landrathes der Gesammtbedarf der Progymnasien 
Ingolstadt und Rosenheim oder doch einer dieser Anstalten in der nächsten Finanzperiode 
auf Staatsfonds übernommen werden kann, wird Seitens des Staatsministeriums des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten bei Aufstellung des Budgets nach Maßgabe 
der Finanzlage und der auf anderen Gebieten des Unterrichtswesens bestehenden vordring- 
licheren Bedürfnisse in reifliche Erwägung gezogen werden. 
3. Die Bewilligung besonderer Zuschüsse an die Taubstummen-Anstalt Hohenwart 
zur Ermöglichung spezialärztlicher Untersuchungen der Zöglinge wird gerne genehmigt. 
4. Dem Beschlusse des Landraths, wornach die Vorlage der Staatsregierung, 
betreffend die Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Realschulen, angenommen 
wurde, haben Wir bereits unterm 21. Dezember 1900 Unsere Genehmigung ertheilt. 
Dem Beschlusse des Landraths, durch welchen die Mittel zur Verfügung gestellt 
wurden, um an der Realschule in Traunstein vom 1. September 1901 ab je eine Lehrkraft 
für die Handelswissenschaften und für katholischen Religionsunterricht, die letztere zur Hälfte 
auf Rechnung des Etats des Progymnasiums, zu errichten, ertheilen Wir Unsere Ge- 
nehmigung. Hinsichtlich der Errichtung der Handelsabtheilung an der Realschule Traunstein 
wird das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Weitere 
nach Maßgabe der Schulordnung für die Realschulen verfügen. 
5. Dem Ersuchen des Landraths, ihm bei seinem nächsten Zusammentritte Vorschläge 
zur angemessenen Honorirung des Unterrichtes an den gewerblichen Fortbildungsschulen 
außerhalb Münchens zu unterbreiten, wird stattgegeben werden. 
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