280
Cap.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
+
2
III
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der geseslichen Kreisvereine uiescir waren:
aa) aus Centralfonds. — — J—
bb) aus Kreisfonds-
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schuleehrer:
a) aus Centralfonds
6) aus Kreisfonds:
1) ordentlicher Zuschuß
2) außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrung des Stamm-
vermögens
3) zur Erhöhung der Pensionen des vor dem Jahre 1896
pensionirten Lehrpersonals
4) Zuschuß zur Deckung des Ausfalles bei Aushebung der
Beitragspflicht zum Verein aus den jeweiligen Alters-
zulagen
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 17 910 4
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen aus Centralfonds
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten:
aa) aus Centralfonds:
a) nach der in der XX. und beziehungsweise XXII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 .4 beziehungsweise 300.4
für eine Wittwe, 130 .4 beziehungsweise 150 4 für eine
Doppelwaise und 100.4 für eine einfache Waise) 76 610 A
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zuge-
angenen Lehrerrelikteon
y) für dürftige, dem ntersüungsalte entwachene Lehrer
waisen .
bb) aus Kreisfonds:
a) im Allgemeinen (in bisheriger Weishe
6) dstreitung der nach älteren Bewilligungen zu leistenden
Absente
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer= Wittwen= und Waisen-
kasse des Kreises und zwar:
a) ordentlicher Zuschuf
6) außerordentlicher Zuschuß
Tc) Beitrag an den Privatverein zur rwe deenfunshiger
Schullehrer in Niederbayern . . .
92 960
58 937
1 000
7932
3 000
7450
4800
2 000
8200
291
7000
10 950
686