Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W 19. 
UAebersicht 
293 
ber Kreis-Musgaßen und Kreis-Ginnahmen des Regierungse- 
bezirkes der Ffalz für bas Jahr 190 1. 
  
Cap. 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
2 
  
II 
  
  
I. Abschnitt. 
Kreis- Ausgaben. 
Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 
5 529 
  
Summa Cap. I für *# 
Bedarf des Landrathes. 
Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 
Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Landraths— 
Ausschusses 
Regiekosten 
2 400 
650 
1200 
  
— Er# 
Auf Erziehnug und Bildung. 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) Aus sundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
b) Aus der Kreisschuldotatio 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) Im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrualergänzungs- 
zuschüsse (Kap. 1 § 3 Tit 4 der Einnahmenm 
b) Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens bes gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 
c) Zur Gewährung einer Zulage von je 90 . an alle Verweser 
Tit. 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen ein- 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 38 339.A 86) 
d) Zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds und 
zwar für Lehrer in Gemeinden unter 2500 Seelen auf 850.4, 
und in Gemeinden über 2500 Seelen auf 910 M 
3. Dienstalterszulagen: 
a) Aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der XIX. 
und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer à 90 M 
nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren von 
der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 M 
nach 5 und von je 45 .4 nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
692 139 4 09 — 
Tit. 
  
4250 
130 745 
210 156 
86 196 
18 
  
 
	        
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