Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Einreihung desselben in die Klasse VIIb des Gehaltsregulatives nicht genehmigen, da hiebei 
nur die im Dienste des Kreises, nicht aber auch die im Dienste des landwirthschaftlichen 
Kreisvereins verbrachte Zeit zu Grunde gelegt werden kann. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen Bestrebens für die Förderung 
der Kreisinteressen sowie die wiederholte Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 2. April 1901. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Erhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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