318
Cap.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
MA
E
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrual-Er-
gäunzungszuschüsse
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90.4 an alle Schul-
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 34470.4 — D
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die
wirklichen Schullehrer à 90 K nach 5, 10, 13, 15, 20 und
je weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß-
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrer-
innen und Verweserinnen à 72.& nach 5 und von 45.4 nach
10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten
Zeitpunkte an gerechnet 372656 4– „
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt
waren 2704—
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrter
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalll 16 7854CD
I) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . .
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers— Relikten:
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Norm (240 MA bezw. 300 MA. für eine Wittwe, 130 M bezw.
150 A für eine Doppelwaise und 100 M für eine einfache
Waise) 78110 4— J
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrersrelikten
I) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Tit. 12. Zur Unterstützung dürftiger Schuldienst-Exspektanten während
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht
36 659
118 468
101 920
8000
4800
2 000
1715
2000
Summa § 3: 502 291 + — J)
482 827
Summa Cap. 1 A: 502 291 K& — J)
B. Zuschuß aus Centralfonds für Industrie und Kultur.
Auf Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt.
Summa Cap. 1: 502 291 + — —
483 804
2572
—NG
63
l Ill
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