Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 7755. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 1900. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Ilityol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Pegent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 1900 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und ertheilen 
hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1899. 
Die gemäß Art. 15 lit, b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1899 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1901. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das 
Jahr 1901 2851 860 76 J, wovon ein Steuerprozent auf 28518 J 60 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1901. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landraths ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Zur Erhöhung der für den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten bestimmten 
Mittel ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. Zugleich sprechen Wir die Erwartung
	        
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