W 19. 329
Festgesetzter
C#p. 8 Vortrag Betrag
r——m½
VU|2Kreis-Irrenanstalt.
Tit. 1. Für den Betrieb einschließlich der Bauunterhaltungskosten 39000 —
Tit. 2. Für Neubauten zum Zwecke der Beseitigung der Ueberfüllung
der Kreis-Irrenanstalt:
zur Verzinsung und Tilgung der zur Herstellung früherer Ereiter-
ungs-Bauten ausgenommenen Passivvorschüsse . 12662 —
Tit. 3. Für Verzinsung und Tilgung der Schulden, und zwar:
a) des Kreisanlehens von 500 000 fl. = 857 1424 S8S6 44 370 43
Db5D5od) des Kreisanlehens von 99000 fl. = 169714.4 29 8886 —
. c) des Kreisanlehens von. . . . 250000 M— . 8 750 —
Tit. 4. Kosten der Verwaltung der Schuldentilgungsfonds und zwar:
a) Tantiemen der Kreiskassabeamten ans 53 466 .4 43 7 Tilg—
ungsfond für 1901 à 1½% . 802
b) Remuneration des Kassadieners . 35——
c) für Buchbinderlöhne und Insertionskosten 70—
3%S -ostige Krankenanstalten.
Tit. 1. Beitrag zum chirurgischen Klinikum in Erlangen 400 —
Tit. 2. Beitrag zur ophtalmologischen Abtheilung desselkhen 400 —
Tit. 3. Beitrag zur Maximilians-Heilanstalt für Augenkranke in
# Nürnberg . .. 300 —
Tit. 4. Beitrag zur Augenheilanstalt in Bayreuth .. 500 —
Tit. 5. Beitrag zur Universitäts-Frauenklinik in Erlangen . 300 —
41#eitrag an die Diakonissen-Anstalt in Neuendettelsau 300 —
5] Beitrag zur Blödenanstalt in Himmelkron JJ— —
6¼ Beitrag zum Kretinen-Hilfsverein für Oberfranken in
Burgkundstadt 500 —
7| Beitrag für die Wohlthätigkeits- und Pflege- Anstalt in
Gremsdorf 500 —
8 Beitrag für das Liebfrauenhaus in Herzogenaurach . 250 —
9Beitrag zum Blinden-Erziehungs-Institut in Nürnberg 100
10 Beiträge zur Unterhaltung von Blödsinnigen in An-
stalten Z 6 500 —
118 Beiträge zur Unterbringung armer verlassener Kinder
in Rettungs-Anstalten .. 9000·—
12UnterstutzungvonGemetnden zum Unterhalte von Frren
in Irrenhäusern 15 000 —
13/ Unterstützung von aus Strafanstalten und Arbeits-
häusern Entlassenen . 500 —
144 Zur Gewährung von Freibädern und Unterstützungen
an bedürftige Kurgäste im Bade Steben 700 —
15% Zuschuß an die Distriktsgemein den zur unterstützung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5
Abs. IV des Gesetzes vom 3. Februar 1888 ... 10675 —