Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

# 19. 333 
Nr. 7401. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
12. mit 24. November 1900. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Köntglicher Prinz von Hayern, 
Nenent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 12. mit 24. November 1900 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1899. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1899 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 190 1. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1901 6242778 J 86 J, wovon ein Steuerprozent auf 62 427 78 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1901. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Gegen die von dem Landrathe auf die allgemeine Kreisreserve des Vorjahres über- 
nommenen Willigungen besteht keine Erinnerung. 
55
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.