Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

  
  
  
  
  
  
„W 19 337 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
A□4 
III 12. Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
# XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
6 à 90 .∆ nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
# jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
1 ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72 ∆ nach 5 und von je 45 .4 nach 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
732 566 4 — J— — – 
b) aus Kreisfonds ......-. — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 9000 — 
b) Naturalverpflegungsbeiträge für Schulgehilfenstellen und Gehalts- 
zuschüsse für in Schulprovisorate umgewandelte Schulgehilfenstellen 18 389 — 
c) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen 
Uebungen einberufenen Lehrerpersonals 6000 — 
Tit. 5. a) Besondere Remunerationen und unterstützungen für das 
aktive Lehrerpersonoal 6 000 — 
b) Unterstützungen für dürftige Schuldienstexspektanten während 
der Ableistung ihrer geseblichen Militärdienstpflicht aus 
Centralfonds .. 2000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: — 
a) Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ansbach 3 430 — 
b) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden 114 000 — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus- 
neubauten: 
a) Realexigenzbeiträge für Schulen . . 172 — 
b) Beiträge zur Unterhaltung von Schulhäusern # 77 695 — 
c) Beiträge zur Ausführung von Neubauten 9 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben. . . .. 130 — 
Tit. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
lichen und außerordentlichen Schulvisitatiouen, dann für Formular- 
papiere “)T.r 15 286 — 
b) für die greisschinspettoen 
aa) Gehalte Z . 8620 — 
bb) Gehaltszulagen ... 840 — 
cc) Diäten und Reisekosten 2380 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
(a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren, 
aa) aus Centralfonds ......... — — 
  
bb) aus Kreisfonds .. 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
  
 
	        
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