Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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1. Die Beschlüsse des Landraths über die Vertheilung der neuen Kreisschuldotation 
werden mit dem Vorbehalte genehmigt, daß durch die Bewilligung fortlaufender Unterstützungen 
zur Tilgung von Schulhausbauschulden die primären Zwecke dieses Staatsfonds keinen 
Abbruch erleiden. 
2. Die vom Landrathe beschlossene Bereitstellung des Betrages von 300 X für spezial- 
ärztliche Untersuchungen der Zöglinge des Taubstummeninstituts in Würzburg sindet Unsere 
Genehmigung. 
3. Dem Beschlusse des Laudraths zu der Vorlage über die Verbesserung der Verhältnisse 
des Realschulpersonals haben Wir bereits mit Entschließung vom 21. Dezember 1900 
Unsere Genehmigung ertheilt. 
Nachdem der Landrath im Anschlusse an seinen diesbezüglichen Beschluß die Gehalts- 
bezüge und Pensionsverhältnisse des Turnlehrers Reitmaier, des Vorarbeiters Schulz, des 
Werkstättedieners Pröstler und des Pedells Richter an der Kreisrealschule Würzburg, sowie 
der Pedelle an den Realschulen Aschaffenburg, Kissingen, Kitzingen und Schweinfurt in 
analoger Anwendung der K. Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1894, betreffend die 
Dienstverhältnisse der nicht pragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten geregelt hat, 
genehmigen Wir auch diesen Beschluß mit der Wirkung, daß die Pensionslast hieraus auf 
die Staatskasse übergeht. " 
Der Landrath hat ferner den Relikten der im Jahre 1900 verstorbenen Pedelle Michael 
Herold an der Kreisrealschule Würzburg, Franz Papst an der Realschule Kitzingen und 
Georg Dietmar an der Realschule Schweinfurt Pensionsberechtigung nach den genannten 
Normen unter der Voraussetzung sofortiger Uebernahme auf die Staatskasse eingeräumt. 
Diese Uebernahme kann nicht erfolgen, da den genannten Pedellen bei ihrem Ausscheiden 
aus dem Personale der Realschulen Pensionsansprüche gegen den Kreis nicht zustanden. 
Der Bitte, dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf bezüglich der Verstaatlichung 
der Realschulen vorzulegen, vermögen Wir nicht stattzugeben. 
4. Die auf die Kreisirrenanstalt Werneck bezüglichen Beschlüsse werden hiemit ge- 
nehmigt. 
5. Dem Beschlusse des Landraths bezüglich der Reorganisation des kulturtechnischen 
Dienstes ertheilen Wir Unsere Genehmigung, jedoch mit der Einschränkung, daß der vom 
Landrathe als Ersatz für die durch die Organisation dem Kreise zur Last fallende Mehr- 
leistung verlangte Mindestbetrag von jährlich 2000 -J&¾ auf Grund mit dem Landrathe noch 
zu pflegender Verhandlungen in Wegfall kommt. 
Des Weiteren genehmigen Wir, daß der Kreiswiesenbaumeister Johann Röder in 
Würzburg den Titel Kreiskulturingenieur und die Kreiswiesenbaumeister Adam Baum und 
Georg Pickel den Titel Bezirkskulturingenieur führen.
	        
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