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1. Die Beschlüsse des Landraths über die Vertheilung der neuen Kreisschuldotation
werden mit dem Vorbehalte genehmigt, daß durch die Bewilligung fortlaufender Unterstützungen
zur Tilgung von Schulhausbauschulden die primären Zwecke dieses Staatsfonds keinen
Abbruch erleiden.
2. Die vom Landrathe beschlossene Bereitstellung des Betrages von 300 X für spezial-
ärztliche Untersuchungen der Zöglinge des Taubstummeninstituts in Würzburg sindet Unsere
Genehmigung.
3. Dem Beschlusse des Laudraths zu der Vorlage über die Verbesserung der Verhältnisse
des Realschulpersonals haben Wir bereits mit Entschließung vom 21. Dezember 1900
Unsere Genehmigung ertheilt.
Nachdem der Landrath im Anschlusse an seinen diesbezüglichen Beschluß die Gehalts-
bezüge und Pensionsverhältnisse des Turnlehrers Reitmaier, des Vorarbeiters Schulz, des
Werkstättedieners Pröstler und des Pedells Richter an der Kreisrealschule Würzburg, sowie
der Pedelle an den Realschulen Aschaffenburg, Kissingen, Kitzingen und Schweinfurt in
analoger Anwendung der K. Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1894, betreffend die
Dienstverhältnisse der nicht pragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten geregelt hat,
genehmigen Wir auch diesen Beschluß mit der Wirkung, daß die Pensionslast hieraus auf
die Staatskasse übergeht. "
Der Landrath hat ferner den Relikten der im Jahre 1900 verstorbenen Pedelle Michael
Herold an der Kreisrealschule Würzburg, Franz Papst an der Realschule Kitzingen und
Georg Dietmar an der Realschule Schweinfurt Pensionsberechtigung nach den genannten
Normen unter der Voraussetzung sofortiger Uebernahme auf die Staatskasse eingeräumt.
Diese Uebernahme kann nicht erfolgen, da den genannten Pedellen bei ihrem Ausscheiden
aus dem Personale der Realschulen Pensionsansprüche gegen den Kreis nicht zustanden.
Der Bitte, dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf bezüglich der Verstaatlichung
der Realschulen vorzulegen, vermögen Wir nicht stattzugeben.
4. Die auf die Kreisirrenanstalt Werneck bezüglichen Beschlüsse werden hiemit ge-
nehmigt.
5. Dem Beschlusse des Landraths bezüglich der Reorganisation des kulturtechnischen
Dienstes ertheilen Wir Unsere Genehmigung, jedoch mit der Einschränkung, daß der vom
Landrathe als Ersatz für die durch die Organisation dem Kreise zur Last fallende Mehr-
leistung verlangte Mindestbetrag von jährlich 2000 -J&¾ auf Grund mit dem Landrathe noch
zu pflegender Verhandlungen in Wegfall kommt.
Des Weiteren genehmigen Wir, daß der Kreiswiesenbaumeister Johann Röder in
Würzburg den Titel Kreiskulturingenieur und die Kreiswiesenbaumeister Adam Baum und
Georg Pickel den Titel Bezirkskulturingenieur führen.