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2. Ebenso haben Wir den Beschluß des Landrathes, wornach die Vorlage der Staats-
regierung, betreffend die Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Raealschulen,
angenommen wurde, schon unter'm 21. Dezember 1900 genehmigt.
3. Der Landrath hat für den Fall der Errichtung einer Handelsabtheilung an der
Realschule Neu-Ulm vom 1. Jannar 1902 ab die Mittel bewilligt, welche nach Maßgabe
der im Kreise Schwaben und Neuburg geltenden Normen von diesem für eine Reallehrer=
stelle für Handelswissenschaften an der genannten Realschule zu tragen sind. Diesem Beschlusse
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Hinsichtlich der Errichtung der Handelsabtheilung
wird durch das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
das Weitere nach Maßgabe der Schulordnung für die Realschulen verfügt werden.
4. Die Beschlüsse des Landrathes über die Verwendung der neuen Kreisschuldotation
sind genehm.
5. Die vom Landrathe beschlossene Bereitstellung des Betrages von 1000 X aus der
allgemeinen Kreisreserve zur Aufstellung eines Spezialarztes für die Taubstummenanstalten
Augsburg und Dillingen wird genehmigt.
6. Gerne genehmigen Wir die Willigung besonderer Mittel für die Errichtung neuer
landwirthschaftlicher Winterschulen und für Stipendien an Besucher der Molkereischule
Weihenstephan, dann die neuerliche Vermehrung der Mittel zur Gewährung von Stipendien
an kreisangehörige Bauernsöhne, welche landwirthschaftliche Schulen oder Real= und gewerbliche
Fortbildungsschulen besuchen.
7. Den auf die Kreis-Heil= und Pflegeanstalten Kaufbeuren und Irsee bezüglichen
Beschlüssen des Landrathes, insbesondere hinsichtlich der Erweiterung der Heil= und Pflege-
anstalt Kaufbenren, sowie der Ausführung der Hochdruckwasserleitung zur landwirthschaftlichen
Kolonie dieser Anstalt, dann bezüglich des Kostenaufwandes für beide Projekte ertheilen Wir
Unsere Genehmigung.
8. Die besonderen Mittel, welche von dem Landrathe einerseits für die Ablösung
dinglicher Verpflichtungen zur Zuchtstierhaltung und andererseits für Beiträge zu außer-
ordentlichen Leistungen in Beziehung auf Gemeindewege vorgesehen wurden, sind in hohem
Maße geeignet, wichtige Interessen der Gemeinden zu unterstützen und zu fördern, und
werden deßhalb gerne genehmigt.
9. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Neuorganisation des kulturtechnischen
Dienstes ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
10. Die Beschlüsse des Landrathes über die Vertheilung der Unterstützungen aus dem
Maximilianshilfsfond sind genehm.
11. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Verwendung
der fakultativen Beiträge aus Kreisfonds an Distrikte zu den Kosten der Herstellung von