Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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2. Ebenso haben Wir den Beschluß des Landrathes, wornach die Vorlage der Staats- 
regierung, betreffend die Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Raealschulen, 
angenommen wurde, schon unter'm 21. Dezember 1900 genehmigt. 
3. Der Landrath hat für den Fall der Errichtung einer Handelsabtheilung an der 
Realschule Neu-Ulm vom 1. Jannar 1902 ab die Mittel bewilligt, welche nach Maßgabe 
der im Kreise Schwaben und Neuburg geltenden Normen von diesem für eine Reallehrer= 
stelle für Handelswissenschaften an der genannten Realschule zu tragen sind. Diesem Beschlusse 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Hinsichtlich der Errichtung der Handelsabtheilung 
wird durch das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
das Weitere nach Maßgabe der Schulordnung für die Realschulen verfügt werden. 
4. Die Beschlüsse des Landrathes über die Verwendung der neuen Kreisschuldotation 
sind genehm. 
5. Die vom Landrathe beschlossene Bereitstellung des Betrages von 1000 X aus der 
allgemeinen Kreisreserve zur Aufstellung eines Spezialarztes für die Taubstummenanstalten 
Augsburg und Dillingen wird genehmigt. 
6. Gerne genehmigen Wir die Willigung besonderer Mittel für die Errichtung neuer 
landwirthschaftlicher Winterschulen und für Stipendien an Besucher der Molkereischule 
Weihenstephan, dann die neuerliche Vermehrung der Mittel zur Gewährung von Stipendien 
an kreisangehörige Bauernsöhne, welche landwirthschaftliche Schulen oder Real= und gewerbliche 
Fortbildungsschulen besuchen. 
7. Den auf die Kreis-Heil= und Pflegeanstalten Kaufbeuren und Irsee bezüglichen 
Beschlüssen des Landrathes, insbesondere hinsichtlich der Erweiterung der Heil= und Pflege- 
anstalt Kaufbenren, sowie der Ausführung der Hochdruckwasserleitung zur landwirthschaftlichen 
Kolonie dieser Anstalt, dann bezüglich des Kostenaufwandes für beide Projekte ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
8. Die besonderen Mittel, welche von dem Landrathe einerseits für die Ablösung 
dinglicher Verpflichtungen zur Zuchtstierhaltung und andererseits für Beiträge zu außer- 
ordentlichen Leistungen in Beziehung auf Gemeindewege vorgesehen wurden, sind in hohem 
Maße geeignet, wichtige Interessen der Gemeinden zu unterstützen und zu fördern, und 
werden deßhalb gerne genehmigt. 
9. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Neuorganisation des kulturtechnischen 
Dienstes ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
10. Die Beschlüsse des Landrathes über die Vertheilung der Unterstützungen aus dem 
Maximilianshilfsfond sind genehm. 
11. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Verwendung 
der fakultativen Beiträge aus Kreisfonds an Distrikte zu den Kosten der Herstellung von
	        
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