MI9. 369
Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
4 2
III.1 c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten:
aa) aus Centralfonds:
a)nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 .f bezw. 300 MA
für eine Wittwe, 130 .& bezw. 150 für eine
Doppelwaise und 100 .X für eine einfache Waise)
95 850 KM — J — –
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrersreliktken 6 300 —
J) für dürftige, dem lnterstzungsalter entwachene
Lehrerwaisen . . 2000 —
bb) aus Kreisfonds —
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer—- Wittwen. und d Vaifentase
des Kreises . 18000
e) Zuschuß an das bayerische Lehrerwaisenstift . 515 —
f) Außerordentliche Unterstützungen für dienstunfähige Schullehrer
aus Kreisfonds 1 800 —
8) Außerordentliche unterstützungen für Schullehrers-Relikten aus
Kreissfonds 4200 —
h) Unterhaltsbeiträge aus Kreisfonds an Angehörige von Lehrern,
welche wegen Unverbesserlichkeit entlassen werden mußten und
keinen Anspruch an den Kreisverein mehr haben . 3 600 —
i) Zur Unterstützung minorenner schwäbischer Lehrerwaisen, deren
Väter keinem Lehrerverein angehörten 250 —
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul-
praktikanten:
a) für dürftige, männliche Schulamtszöglinge 11 000 —
b) für Schulpräparandinnen . 5000 —
Tit. 12. Uebrige Ausgaben:
a) zur Förderung der Fortbildung der Schullehrter 12 160—
b) zur Unterstützung von Schuldienstexspektanten behufs methodischer
Ausbildung und zur Honorirung ihrer Lehrer 4500 —
) zur Unterstützung dürftiger und würdiger Schuldienserspcktanten
die länger als ein Jahr in Praxis stehen 1 500—
Tit. 13. Reservefond für die deutschen Schulen 6 000 —
Summa 8§ 1: 755 640 7 S 5 990 297 64
2 Progymnasien und Lateinschulen.
Tit. 1. Exigenzzuschüsse:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars für das
Progymnasium in Günzburg . . .. 197618
b) aus Kreisfonds:
1. für das Progymnasium in Donauwörth 12 300 —
2. „ „ » „ Günzburg 10 605 —
3. „ „„ v „ Memmingen 13 060 74