Dr.Grafv. Crailsheim.Dr.Frhr.v.Riedel.Dr.Srhr.v.Feilitzsch. Dr. Frhr.v.Ceonrod.Srxhr.v.Astch. Dr.v.Candmann.
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Nr. 9768.
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Bekanntmachung, den dienstlichen Verkehr betreffend.
ft. Staatsministerien des Königlichen Bauses und des Aeußern, der Instiz, des Innern
beider Abtheilungen, dann der Finanzen und AK. friegsministerium.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten
wird verfügt, daß die Bestimmungen der unter'm Heutigen ergangenen gemeinschaftlichen
Bekanntmachung der Königlichen Civil-Staatsministerien, die Vereinfachung des dienstlichen
Verkehrs betreffend, auch im Verkehr zwischen Civil= und Militärbehörden, zwischen Civil-
behörden und Militärpersonen und zwischen Militärbehörden und Privatpersonen entsprechend
anzuwenden sind.
Die Bekanntmachung des K. Kriegsministeriums vom 28. Oktober 1876 (Gesetz= und
Verordnungsblatt Seite 831, Verordnungsblatt des K. Kriegsministeriums Seite 548) tritt
hiedurch außer Kraft.
München, den 28. April 1901.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
mit Allerhöchstem Signate vom 13. April
ds. Is. den Prediger an der St. Cajetans-
Hofkirche Dr. jur. can. Franz Grafen von
Walderdorff zum Ehrenkanonikus am
Collegiatstifte St. Cajetan in München,
unter'm 9. April ds. Is. den k. Kammer-
junker, Regierungsassessor im k. Staatsmini-
sterium des Innern und Oberleutnant der
Reserve im 4. Chevaulegers-Regiment Ernst
Freiherrn von und zu Aufseß und den
k. Kammerjunker und Gutsbesitzer Alexander
Freiherrn von und zu Aufseß zu König-
lichen Kämmerern, ferner
am 13. April ds. Is. den Leutnant
im 1. Ulanen-Regiment Maximilian Frei-
herrn von Schnurbein zum Königlichen
Kammerjunker, sämmtliche auf ihr allerunter-
thänigstes Ansuchen, und
unter'm 21. April ds. Is. den Ritter
des Haus-Ordens von heiligen Georg, Clemens
Grafen von Plettenberg-Lenhausen,
Leutnant à la suite des 3. Chevaulegers-
Regiments, zum Königlichen Kämmerer,
zu ernennen.