Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W9# 27. 457 
Nr. 12479. 
Bekanntmachung, Vereinigung der Gemeinde Damm mit der Stadtgemeinde Aschaffenburg 
betreffend. 
#-Staatsministerium des Innern. 
Im MNamen Seiner Maoajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben die Abtrennung der Gemeinde Damm von dem Bezirksamte Aschaffen- 
burg und deren Vereinigung mit dem Verwaltungsbezirke der unmittelbaren Stadt Aschaffen- 
burg vom 1. Juli 1901 an allergnädigst zu genehmigen geruht. 
Im Anschlusse hieran wird gemäß Art. 4 der Gemeindeordnung für die Landestheile 
diess. d. Rh. vom 29. April 1869 im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz, 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen zur gleichzeitigen Ein- 
verleibung der Gemeinde Damm in die Stadtgemeinde Aschaffenburg die Genehmigung ertheilt. 
München, den 3. Juni 1901. 
In Vertretung: 
Staatsrath von Neumanr. 
  
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Nr. 12278. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Amberg betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde unter theilweiser Abänderung der Ministerial- 
entschließung vom 23. vor. Mts. genehmigt, daß die von der Stadtgemeinde Amberg aus- 
zugebenden, in 545 Stücke zu 2000, 1000, 500 und 200 JX eingetheilten, 4% igen 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber eine fortlaufende Nummerirung von Nr. 1—545 
erhalten. 
München, den 7. Juni 1901. 
In Vertretung: 
Staatsrath von Neumayr.
	        
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